Frage an Albert Rupprecht von Thomas W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Rupprecht,
durch die zum 01.04.2016 in Kraft getretene Änderung des § 16a FZV ist es nun nicht mehr möglich, sich bereits vor einer endgültigen Kaufentscheidung ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen zu lassen.
Mit der nun gültigen Regelung ist gerade der Gebrauchtwagenkauf – insbesondere von Privat zu Privat – erheblich erschwert worden. Viele dieser Fahrzeugbesichtigungen und Käufe finden am Abend oder am Wochenende statt, also genau dann, wenn die Zulassungsstellen geschlossen haben. Damit hat der Käufer auch nicht die Möglichkeit, vor Ort nach Kaufentscheidung Kurzzeitkennzeichen zu erwerben.
Damit ist der Bürger nun gezwungen, extra einen Tag Urlaub zu nehmen um derartige Fahrzeugkäufe zu tätigen.
Meine Frage an Sie ist, ob diese Problematik im Gesetzgebungsverfahren überhaupt diskutiert wurden und welche Lösungsmöglichkeiten für den Bürger angedacht sind. In einer Zeit, in der e-Government und die elektronische Aktenführung Schwerpunkte einer bürgernahen Politik sein sollen, erscheint mir die nunmehrige Regelung als Rückschritt.
Es würde mich freuen, wenn hier baldmöglichst wieder eine bürger- und verbraucherfreundliche Regelung geschaffen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Waldenmayer