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Albert Rupprecht
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Frage von Udo G. •

Frage an Albert Rupprecht von Udo G. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Rupprecht,

letzte Woche wurde die Steuervereinfachung beschlossen. Können Sie mir bitte mitteilen, wann diese Inkraft tritt? Und zwar interessiert mich der Punkt "Kindergeld - Bemessungsgrenze 8004 entfällt". Wie Sie sich denken können, habe ich eine Tochter die sich gerade in einer Ausbildung befindet. Da der Verdienst meiner Tochter aber höher ist als 8004,-- Euro würde ich ab 01.01.2011 kein Kindergeld mehr bekommen. Dewegen wäre es aus meiner Sicht sehr wichtig, das dieser Punkt zum 01.01.2011 Inkraft tritt.

Danke für die Beantwortung der Frage. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gebhardt,

herzliche Grüße von MdB Albert Rupprecht.
Im Auftrag von Herrn Rupprecht darf ich Ihnen gerne auf Ihre Frage antworten:

Die Maßnahmen des Steuervereinfachungsgesetzes treten grundsätzlich zum 1. Januar 2012 in Kraft. Allerdings sollen einzelne Maßnahmen schon zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Welche Maßnahmen dies sind, steht noch nicht fest. Ob also die Bemessungsgrundlage für das Kindergeld dabei ist, kann ich daher noch nicht sagen. Die Kabinettsbehandlung ist für Ende Januar/Anfang Februar geplant. Erst dann liegt ein Gesetzentwurf vor und wir wissen Näheres. Wir als CSU Landesgruppe werden uns jedoch dafür einsetzen, dass möglichst viele Maßnahmen schon zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Herzliche Grüße

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