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Albert Rupprecht
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Frage von Kemal A. •

Frage an Albert Rupprecht von Kemal A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Rupprecht,

Mit Besorgnis musste ich jüngst einen Beitrag zu den Hintergründen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) im Kontext der Bankenrettungen und Finanzkrise verfolgen: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,sv4816e72j5qif2i~cm.asp

In Ihrer Position als Kontrolleur des SoFFin habe ich einige wichtige Fragen an Sie:

1. Warum finden alle Gespräche und Entscheidungen des SoFFin hinter verschlossenen Türen und unter Geheimhaltung statt? Ich habe bei einer Recherche keine klaren Gründe gefunden, und würde gerne einen rechtlich soliden Grund hierfür erfahren.

2. Wie kann es sein, dass ein Fonds, dessen aktuelle Ausgaben, letztendlich von Steuergeldern, mit EUR 480.000.000.000 deutlich über den Ausgaben des Bundeshaushalts stehen, keinerlei parlamentarischer Kontrolle und keinerlei demokratischem Stimmrecht unterliegt?

3. Wie können Sie es rechtfertigen, dass die Ausgabe ernormer Steuermittel, von denen vorwiegend die Bankenwirtschaft profitiert, durch einen Fonds geschieht, der durch einen Bankenvorstand (Dr. Hannes Rehm, Vorstand der Norddeutschen LB) geleitet und hauptsächlich von Bankvorständen wie Josef Ackermann, deren Institute Hauptprofiteure der Gelder sind, über welche der SoFFin entscheidet? Ist der Interessenkonflikt nicht zu offensichtlich?

4. Sogar Wirtschaftsrechtler halten den SoFFin für verfassungswidrig: http://bit.ly/yumLy
Wäre es nicht Ihre Aufgabe als Kontrolleur des Fonds, diesen parlamentarischer Kontrolle (mit Stimmberechtigung) zu unterstellen und den offensichtlichen Konflikt mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes zumindest formal und öffentlich zu prüfen? Sehen Sie wegen Ihrer Versäumnis, dies zu tun, das Versprechen Ihres Amtseides, Schaden vom deutschen Volk abzuhalten, in Gefahr?

PS: Ich bitte freundlich um eine persönliche Antwort auf abgeordnetenwatch.de, da ein wichtiger demokratischer Zweck der Seite ist, die Öffentlichkeit Ihre Antworten einsehen zu lassen!

Mit freundlichen Grüßen,

Kemal Akman

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Akman,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich im Folgenden gerne antworten möchte.

1. Warum finden alle Gespräche und Entscheidungen des SoFFin hinter verschlossenen Türen und unter Geheimhaltung statt? Ich habe bei einer Recherche keine klaren Gründe gefunden, und würde gerne einen rechtlich soliden Grund hierfür erfahren.

Weil es der Bundestag mehrheitlich so beschlossen hat. Weil über vertrauliche Informationen beraten wird, die - in der Öffentlichkeit diskutiert - die betroffene Bank noch stärker destabilisieren könnte.

2. Wie kann es sein, dass ein Fonds, dessen aktuelle Ausgaben, letztendlich von Steuergeldern, mit EUR 480.000.000.000 deutlich über den Ausgaben des Bundeshaushalts stehen, keinerlei parlamentarischer Kontrolle und keinerlei demokratischem Stimmrecht unterliegt?

Es gibt ein parlamentarisches Kontrollgremium.

3. Wie können Sie es rechtfertigen, dass die Ausgabe ernormer Steuermittel, von denen vorwiegend die Bankenwirtschaft profitiert, durch einen Fonds geschieht, der durch einen Bankenvorstand (Dr. Hannes Rehm, Vorstand der Norddeutschen LB) geleitet und hauptsächlich von Bankvorständen wie Josef Ackermann, deren Institute Hauptprofiteure der Gelder sind, über welche der SoFFin entscheidet? Ist der Interessenkonflikt nicht zu offensichtlich?

Vom Bankenrettungsschirm profitiert die gesamte Republik. Es ist nicht zum Nutzen der Banken, sondern zum Nutzen von Wohlstand und Arbeitsplätzen im Land.
Wer kontrollieren und entscheiden will, sollte Ahnung von der Materie haben. Dr. Rehm hat im Laufe seines Lebens bewiesen, dass er hohe Kompetenz hat. Ich sehe zudem in keiner Weise, dass hier irgendwo Interessenkonflikte bei Herrn Dr. Rehm vorliegen würden.

4. Sogar Wirtschaftsrechtler halten den SoFFin für verfassungswidrig:
http://bit.ly/yumLy
Wäre es nicht Ihre Aufgabe als Kontrolleur des Fonds, diesen parlamentarischer Kontrolle (mit Stimmberechtigung) zu unterstellen und den offensichtlichen Konflikt mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes zumindest formal und öffentlich zu prüfen? Sehen Sie wegen Ihrer Versäumnis, dies zu tun, das Versprechen Ihres Amtseides, Schaden vom deutschen Volk abzuhalten, in Gefahr?

Ich persönlich sehe hier keine Verfassungswidrigkeit. Wenn Andere anderer Meinung sind, so stehen ihnen natürlich die Wege der gerichtlichen Prüfung offen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit herzlichen Grüßen

Albert Rupprecht MdB

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