Sehr geehrter Herr Duin, welche Position nehmen Sie bezüglich eines AFD-Verbotes ein? Mit freundlichem Gruß Dr. Hirschmann
Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes ist der Bundestag berechtigt, ein
Parteienverbot zu erwirken, wenn sich für einen entsprechenden Antrag
eine Mehrheit entscheidet. Viele Wähler, darunter auch ich selbst, möchten
gerne wissen, ob Sie als Kandidat in Ihrem Wahlkreis für oder gegen einen
AFD-Verbotsantrag stimmen würden.
Ich möchte Sie bitten, Ihre persönliche diesbezügliche Entscheidung publik
zu machen, indem Sie eine entsprechende EMail des "Volksverpetzer-Teams"
beantworten oder sich auf andere Weise öffentlich zu positionieren.
Die AFD macht keinen Hehl daraus, demokratische Strukturen nur bis zum
Erhalt der Macht zu unterstützen und danach - aktuell nach US-Vorbild - ihre
eigenen "völkischen" Vorstellungen von Herrschaft und Regierung umzusetzen.
Die historische Erfahrung aus dem von den demokratischen Parteien mit-
verschuldeten Untergang der Weimarer Republik darf sich nicht wiederholen.