Warum wird das Versprechen, dass das Osterpaket rückwirkend gilt, nicht eingehalten?
Sehr geehrte Frau Brugger,
Im Februar / März 2022 wurde angekündigt, dass das Osterpaket rückwirkend gelten soll, um "ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern" (siehe https://efahrer.chip.de/news/habecks-solar-bonus-warum-sie-nicht-auf-das-eeg-osterpaket-warten-sollten_107329).
Um genau dieses Abwarten und Stocken beim Ausbau durch gehäufte Bestellungen zu vermeiden, habe ich daraufhin im April meine PV-Anlage bestellt und im Mai in Betrieb genommen.
Nun lese ich im Entwurf des Osterpaktets, dass das neue EEG 2023 nur angewendet werden kann, wenn die PV-Anlage nach Verabschiedung des Osterpakets und Veröffentlichung der Sätze beauftrag wurde (§88f 12 im Entwurf). Das ist entgegen dem Versprechen und damit unredlich und nicht dem Ausbau förderlich.
Das Osterpaket sollte wie versprochen rückwirkend gelten für alle PV-Anlage, die seit der Ankündigung der "Rückwirkenden Geltung" im Februar 2022 beauftragt wurden.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Für uns als grüne Bundestagsfraktion ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien ein Kernelement des Klimaschutzes und Grundlage für eine bezahlbare, saubere und sichere Energieversorgung. Jenseits der Dringlichkeit der Klimakrise müssen wir mit Blick auf Wladimir Putins brutalen Krieg feststellen: Jede PV-Anlage, die uns hier unabhängiger macht, ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern trägt auch einen bescheidenen Anteil zu Energiesouveränität und Sicherheit bei.
Als Ampel-Koalition haben wir mit dem Oster- und Sommerpaket umfassende Umwelt- und Energiegesetze beschlossen und eine historische Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien gestartet. Damit legt die Bundesregierung die Grundlage für eine Verdoppelung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Deutschlands von heute knapp über 40% auf 80% bis im Jahr 2030.
Zu dem Gesetzespaket gehören auch viele Maßnahmen, mit denen wir Hindernisse für PV-Anlagen abbauen und gerade die Bürger*innen, die engagiert vorangehen, unterstützen.
Dazu gehört auch die Erhöhung der Einspeisevergütung auf über 8 Cent pro Kilowattstunden für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowattpeak. Der von Ihnen genannte Gesetzesentwurf sah ursprünglich vor, dass die neuen Vergütungssätze vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar seien.
Im engen Austausch mit der EU-Kommission wurde dann allerdings die Einigung erreicht, dass der neue Vergütungssatz für Anlagen gilt, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - somit dem 30. Juli 2022 - in Betrieb genommen wurden. Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn 2022, wie von Robert Habeck gewünscht, war aufgrund der europäischen Regelungen zum Beihilferecht jedoch leider nicht möglich.
Ich bedauere sehr, dass Sie dadurch nicht rückwirkend von der höheren Einspeisevergütung profitieren. Leider ist es immer eine schwierige Debatte, ab wann Maßnahmen gelten, insbesondere, da immer auch auf eine rechtssichere Ausgestaltung geachtet werden muss. Es ist zugleich mehr als üblich, dass sich ein Gesetzentwurf aus dem Kabinett in den weiteren Beratungen verändert.
Gleichzeitig haben wir als Ampel-Koalition aber auch verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, von der alle PV-Anlagenbetreiber profitieren. Dazu zählt die Aussetzung der Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024. Danach findet die Degression nur noch halbjährlich und nicht mehr monatlich statt. Eine weitere Verbesserung aus dem Osterpaket ist die Möglichkeit, nun Voll- und Teileinspeisung zu kombinieren, dadurch lohnt es sich noch häufiger, die gesamte Dachfläche für PV-Anlagen zu nutzen.
Mit Standardisierung und Digitalisierung wird der Netzanschluss bis 30 Kilowatt installierter Leistung vereinfacht und beschleunigt, davon profitieren gerade private PV-Dachanlagen-Betreiber*innen. Zudem wurde mit dem Gesetzespaket ein vereinfachter Netzanschluss auf den Weg gebracht.
Auch mit dem Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung weitere Erleichterungen für PV-Anlagen beschlossen. So steigt die Anhebung des Schwellenwertes für die einkommenssteuerliche Befreiung von PV-Anlagen von 10 auf 30 kW, für Lieferung und Installation von PV-Anlagen gilt ein Steuersatz von 0%.
Zudem hat das BMWK im Mai 2023 eine Photovoltaik-Strategie veröffentlicht, mit vielen Maßnahmen, um den für den PV-Ausbau auf Gebäuden und Freiflächen weiter voranzubringen. Damit geht die Ampel-Koalition nun nach Jahren des Stillstands die notwendigen Herausforderungen an und arbeitet mit Nachdruck daran, dass wir unsere Klimaziele erreichen und bereits im Jahr 2030 die Stromversorgung nahezu vollständig klimaneutral durch erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Agnieszka Brugger