Frage an Agnieszka Brugger von christian k.
Sehr geehrte Frau Brugger,
folgende Frage richte ich an Sie im Hinblick auf das Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordenetenbestechung:
Können Sie mir bitte erklären, warum auf Ihrer Homepage keine Informationen zu etwaigen veröffentlichungspflichtigen Angaben hinterlegt sind (Veröffentlichung von Einkünften gem. § 1 Abs. 3 V)? Die Seite des Bundestages verweist in diesem Kontext stets auf die Webseiten der Abgeordneten.
Gruß
Christian Keil
Sehr geehrter Herr Keil,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. Januar.
Meine Homepage befand sich in der Überarbeitung, nun finden Sie dort alle relevanten Informationen: http://www.agnieszka-brugger.de/hauptmenue/im-bundestag/transparenz/.
Jenseits der regulären Abgeordnetendiät beziehe ich keine Nebeneinkünfte, mein Engagement außerhalb des Bundestages ist rein ehrenamtlich. Pro Monat spende ich ca. 1.900 Euro an Bündnis 90/Die Grünen und die Grüne Jugend.
Transparenz in der Politik, ist mir sehr wichtig. Sie ist unerlässlich, damit die Bürgerinnen und Bürger sich ein eigenes und kritisches Bild machen können, wie frei und unbeeinflusst die von ihnen gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Entscheidungen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Agnieszka Brugger