Frage an Agnieszka Brugger von Leif G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Malczak,
im Zusammenhang mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen der IG Metall interessiert mich Ihre Auffassung als Politikwissenschaftlerin bezüglich der Verfassungswidrigkeit der MLPD.
Für literarische Hinweise bzw. Argumentationshilfen wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße aus Thüringen
Leif Gentzel
Sehr geehrter Herr Gentzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unvereinbarkeits- oder Unvereinbarungsbeschlüsse sind Regelungen von Vereinen, Parteien oder Verbänden nach denen die gleichzeitige Mitgliedschaft in dieser Organisation mit der Mitgliedschaft in einer anderen Organisation unvereinbar ist. Sie können zum Ausschluss aus der betreffenden Organisation führen oder aber einer Aufnahme in die betreffenden Organisation im Wege stehen.
Es ist bekannt, dass auch bei der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) solche Unvereinbarkeitsbeschlüsse bestehen, wie sie in der deutschen Parteien- und Vereinslandschaft nicht ungewöhnlich sind. Konkret wird in der Satzung der IG Metall die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer „gegnerischen Organisation“ (gem. § 11, Ziffer 1, Abs. 2. der IG Metall Satzung) ausgeschlossen. Laut geltender Beschlüsse wird die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) von der IG Metall als eine solche „gegnerische Organisation“ betrachtet.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass es mir nicht zusteht, die Angemessenheit dieser verbandsinternen Regelung der IG Metall zu bewerten. Bei näherem Interesse würde ich Ihnen eine Kontaktaufnahme mit der IG Metall empfehlen, wo man Ihnen sicher gerne weitere Informationen zukommen lässt.
Ob die MLPD als verfassungsfeindlich einzustufen ist, kann ich nicht abschließend bewerten. Ein grober Blick in die Literatur zeigt jedoch, dass sich unter Politikwissenschaftlern Einschätzungen finden, die in diese Richtung weisen: So sieht beispielsweise Armin Pfahl-Traughber (2008) in der MLPD eine „politische Sekte“, die durch ein hohes „Ausmaß an ideologischem Dogmatismus“ gekennzeichnet ist.
Tatsache ist auch, dass die MLPD vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Laut der Angaben im Verfassungsschutzbericht 2009 hat die Partei ca. 2.000 Mitglieder und konnte bei der Bundestagswahl 2009 bundesweit 0,1 Prozent der Zweitstimmen erreichen. Der Verfassungsschutz beschreibt eine „maoistisch-stalinistische Ausrichtung“ der Partei, die die „Notwendigkeit des revolutionären Kampfes“ betont und „den bürgerlichen Parlamentarismus ablehnt“.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Agnieszka Malczak