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Agnes Krumwiede
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Frage von Winfried G. •

Frage an Agnes Krumwiede von Winfried G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Agnes Krumwiede,

Für schwerstbehinderte Menschen gibt es ein Gesetz in Deutschland, das ihnen eine Assistenzkraft gewährt, um ein eigenständiges Leben zuhause zu ermöglichen. Das nennt sich Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz (ISA).

Je nach Schwere der Behinderung ist eine Assistenz 2 Stunden, 10 Stunden oder wenn nötig 24 Stunden am Tag bei dem Behinderten.

Dieses Gesetz wird seit einigen Jahren bereits praktiziert.

Momentan ist es aber so, daß man diese Leistung nur erhält, wenn man Sozialhilfe beantragt, was voraussetzt, daß man alles Geld das man besitzt, alles Ersparte und Erarbeitete ans Sozialamt abgeben müßte,.

Warum ist das so?
Was hat die ergänzende Assistenz eines kranken Menschen mit dem Sozialamt zu tun?

Ich, zum Beispiel, habe 24 Jahre gearbeitet und Steuern in das System eingezahlt.
Jetzt brauche ich Hilfe. Doch bevor mir der Staat hilft, nimmt er mir den Rest auch noch weg.

Ist da nicht noch eine Lücke im System? Oder ist das so gewollt?

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Glosser
03.09.2009

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Glosser,

ich muss Sie leider mit einer detaillierten Antwort auf Montag, den 7.09. vertrösten. Aus folgenden Gründen: Ich sehe bei Ihrer Situation auch eine Lücke im System und kann sehr gut nachfühlen, dass Sie empört darüber sind. Es ist ungerecht, dass Sie Ihr Erspartes erst an die Sozialhilfe abgeben müssen, bevor Sie die Hilfe bekommen, die Sie benötigen.

Ich vermute, dass Sie akut einen Rat brauchen und Ihnen nicht geholfen ist, wenn ich Ihnen das Konzept einer grünen Bürgerversicherung aus unserem Parteiprogramm erläutere - dessen Einführung mehr Gerechtigkeit und eine Entbürokratisierung des momentanen Gesundheits- und Pflegesystems bedeuten würde.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich keine Spezialistin im Bereich Pflege bin. Daher weiß ich im Moment noch nicht, wie Ihnen geholfen werden kann. Aber ich werde mich darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie in unserem System haben, um nicht Ihre gesamten Ersparnisse opfern zu müssen. Ich schreibe Ihnen am Montag ausführlicher,

mit freundlichen Grüßen

Agnes Krumwiede

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Glosser,

wie versprochen, habe ich mich mit Ihrem Problem auseinander gesetzt und schreibe Ihnen nun meine Antwort. Für die von Ihnen beschriebene Situation gibt es in der augenblicklichen Rechtslage eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Sie bezahlen die Hilfe aus eigener Tasche
oder
2. Sie geben alles Ersparte ab und beantragen Sozialhilfe. Einer Gesetzesänderung, wie sie von Frau Engelen-Kefer in ihrer kompetenten Antwort auf Ihre Frage angeregt wird, werden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anschließen.

Ich kann mir als schnellere Lösung zwei Alternativen vorstellen, deren Rechtmäßigkeit von einem Rechtsanwalt oder Notar geprüft werden müssen:
1. Eine in Ihrer Region anerkannte Organisation, die als Stelle für Zivildienstleistende zugelassen ist und die 24-Stunden-Pflege zu günstigen Konditionen oder Sonderzahlungen anbietet.
2. Sie geben Ihr Erspartes nicht dem Staat, indem Sie es an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl stiften und beantragen anschließend Sozialhilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Krumwiede