Adolf Breitmeier
ADM
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Frage von Hans-Georg Dr. M. •

Frage an Adolf Breitmeier von Hans-Georg Dr. M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Breitmeier,

leider war meine letzte Frage nicht klar formuliert. Hier nochmals meine Frage:

Ist die ADM für Volksabstimmungen und Referenden auf Bundesebene?

Antwort von
ADM

Guten Tag, sehr geehrter Herr Müller!

Ihre Frage beschäftigt viele Menschen und ist gerade im Hinblick auf die Zustimmung unseres Landes zur EU-Verfassung (Lissabon-Vertrag, dessen Inhalt und Tragweite von vielen Abgeordneten gar nicht erfasst wurde und vom BVG nach meiner Meinung nicht hinreichend korrigiert wurde) oder dem Beitritt der Türkei zur EU (dessen Auswirkungen unseren ,,führenden" Politiker aller Parteien zwar völlig klar, aber auch völlig Wurst sind), ein hoch brisantes und interessantes Thema.

Die Allianz der Mitte hat hierzu ganz genaue Vorstellungen. Volksabstimmungen und Referenden sind ein Kernanliegen der ADM zu Durchsetzen von Mitbestimmung durch Volksabstimmung und Referendum auf allen Ebenen nach schweizer Vorbild - mit dem Ziel, einer vom Volk beschlossenen neuen deutschen Verfassung gemäß Artikel 146 unseres Grundgesetzes. Er ist der letzte Artikel in unserem Grundgesetz, vielleicht wird deshalb nicht gerne an ihn gedacht, dabei ist er so wichtig!

Da Deutschland seit 1948 lediglich eine Übergangsregelung als Grundgesetz besitzt und keine Verfassung, die vom Volk in einer Abstimmung beschlossen worden ist, so wie es das Grundgesetz in Artikel 146 vorsieht, ist dies eine der ersten Aufgaben, die der deutsche Staat erfüllen sollte, um der Demokratie in Deutschland eine grundlegende Legirimation zu geben. (Übrigens, das Grundgesetz wurde für das deutsche Volk gemacht, nicht für eine Mehrheitsgesellschaft, dieser dumme Ausdruck wird von dummen Politikern oft benutzt und beinhaltet, dass es auch ein konkurrierende Minderheitsgesellschaft parallel dazu gibt, die die Mehrheit anstrebt - und dann das Grundgesetz oder Verfassung neu schreibt!)

Dazu sind präzise Vorgaben in Artikel 20 des Grundgesetzes für bundesweite Volksinitiativen bei eine Million Unterstützern und für ein Referendum bei 500.000 Unterstützern über alle Themen in Vorstufe zur Verfassung im GG zu verankern.
Sie sehen, wir legen die Hürden - zu Recht - sehr hoch. Das bedeutet aber andererseits,dass ein bundesweit ernsthafter Wille und eine tiefe Überzeugung vonnöten sind, um eine Volksabstimmung herbeizuführen.
Bei den beiden vorgenannten Punkten oder dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, würde die ,,Regierung" sofort eines anderen belehrt -
und ignoriert den Willen des Volkes.

Deshalb werde ich mich bei einer Wahl in den Bundestag für Volksentscheide mit aller Kraft einsetzen.

Was mich immer wieder wundert, selbst Mitglieder der regierenden Parteien oder Mitglieder von Parteien, die schon feste mitregiert haben, sind für Volksabstimmungen. Entweder spiegeln sie uns etwas vor - dann sind sie nicht wählbar; oder sie haben in ihrer Partei selbst als Abgeordnete keinen Einfluß - auch dann sind sie nicht wählbar.

Sehr geehrter Herr Müller, besten Dank für Ihre Frage;
ich verbeleibe mit freundlichen Grüßen
Adolf Breitmeier