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Achim Weidner
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Frage von Christine F. •

Welche Meinung haben Sie zur Bundeswehr an Schulen?

Sehr geehrter Herr Weidner,
als Eltern von drei schulpflichtigen Kindern ist uns Ihre Position zu diesem Thema sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias und Christine Franz

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Wer JA zum Grundgesetz sagt, sollte auch JA zur Bundeswehr sagen!

Artikel 87a Abs. 1, 2 GG:  Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.  Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.

Ich wurde 1959 geboren und mein Vater gehörte 1961 zu den ersten Jahrgängen, die sich für 12 Jahre für den Dienst bei der Bundeswehr verpflichtete. Ich selbst wurde mit "Eins" gemustert, aber Mitte der 70er Jahre nicht gezogen (Geburtenstarken Jahrgänge). Meine Großväter waren während des 2. Weltkrieges einmal in Frankfurt während der Bombenangriffe im Zivilschutz, der andere fiel 1944 bei den Kämpfen an der Ostfront. Der Krieg und auch das familiäre Leid gehört somit zu meiner Biografie.

Trotzdem bin ich aus eigener familiärer Tradition und aus Überzeugung der Auffassung, dass die Bundeswehr ein fundamentaler Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist. Gerade der Kampfeinsatz in Afghanistan hat gezeigt, dass den Streitkräften bei der Friedenssicherung und der Interessenwahrung der Bundesrepublik eine besondere Rolle zukommt.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Bundeswehr mit ihrem „Leitbild des Bürgers in Uniform“, in die Mitte der Gesellschaft gehört. Dazu gehört auch die Präsenz in der Öffentlichkeit und der Kontakt zu den Schulen. Ich denke, dass die schulische Erziehung zum Selbstdenken auch Schülerinnen und Schüler befähigt, ober befähigen sollte, sich mit dieser besonderen Rolle (Berechtigung zur Ausübung tödlicher Gewalt und der notwendigen hierarchischer Strukturen und Organisation) und dem Verfassungsauftrag der Bundeswehr zu befassen.