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Frage von Guido F. •

Frage an Achim Tüttenberg von Guido F. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Tüttenberg,

ich habe eine Frage zum Thema Fahrkostenerstattung beim Besuch des Gymnasiums. Gemäß derzeitiger Rechtsverordnung haben die Eltern von Schülern der Sekundarstufe 1 Anspruch auf anteilige Rückerstattung wenn der Schulweg länger als 3,5 Kilometer ist. Grundlage hierfür ist immer die kürzeste Entfernung zur nächsten Schule. In Troisdorf haben wir 2 Gymnasien. In Sieglar wird Französisch als 2.Fremdsprache angeboten.
Auf dem Gymnasium "Zum Altenforst" ist Latein die nächste Fremdsprache.
Je nach dem wo man in Troisdorf wohnt, hat man keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Kosten, da das Gymnasium Sieglar näher ist, obwohl das KInd dieses nicht besuchen kann, wenn es Latein lernen möchte.
Besteht vielleicht die Möglichkeit die Verordnung so zu ergänzen, das es heißt: "zur nächstgelegenen Schule mit dem gewählten Sprachangebot" statt wie bisher: "zur nächstgelegenen Schule".

mit freundlichen Grüßen
Guido Fischer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken.

Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt der Verordnung, wonach die Anfahrtskosten zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform anteilig erstattet werden, ohne Rücksicht auf das dortige Fremdsprachenangebot zu nehmen, ist zutreffend beschrieben. Gedacht ist diese Regelung für Familien, insbesondere in ländlichen Regionen, in denen nicht in jeder Gemeinde alle Schulformen vorhanden sind.

Die Schülerfahrtkostenverordnung legt die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform fest (SchfkVO § 9, 1).

Der von Ihnen beschriebene Fall mit zwei vorhandenen Gymnasien, aber mit unterschiedlichem Fremdsprachenangebot in Troisdorf ist in dieser eher pauschal gedachten Regelung ein besonderer Fall. Ich kann Ihren Wunsch daher durchaus verstehen, dass hier eine Anpassung erfolgen sollte.

Da viele Schulen eigene Profile herausgebildet haben und in ihrem Schulangebot vielfältige Angebote unterbreiten, nicht nur in der Fremdsprachenauswahl, lässt sich Ihr Vorschlag leider nicht so einfach umsetzen. Die Kommunen stünden vor unberechenbaren Fahrtkosten. Eine pauschale Unterscheidung, die allen gerecht würde, wäre kompliziert.

Da eine spezifizierte Fahrtkostenregelung in Ihrem Sinne auch nur von der Kommune und nicht per Landesverordnung geregelt werden kann, beabsichtige ich, dies im Rat der Stadt Troisdorf aufzugreifen und zu thematisieren.

Über das Ergebnis würde ich Sie selbstverständlich unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen,

Achim Tüttenberg MdL