Frage an Achim Tüttenberg von Norbert K. bezüglich Umwelt
Wie stehen Sie zum Nachtflugverbot am Köln-Bonner Flgh.??
mfg
N.K.
Beim Frachtflug hat die Vorgängerregierung von CDU und FDP im Jahre 2008 den 24-Stunden-Betrieb mit Zustimmung des Bundesverkehrsministers bis 2030 verlängert. Ohne Beteiligung des Landtags, der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit. Aber leider rechtsverbindlich. Daher gibt es dazu weder in der nächsten noch in der übernächsten Wahlperiode neuen Entscheidungsspielraum
Beim Passagierflug hat die derzeitige Landesregierung unter Bezugnahme auch auf einen Beschluss des Landtags beim zuständigen Bundesverkehrsminister den Antrag auf Einführung einer Kernruhezeit zwischen 23 und 5 Uhr gestellt. Dieser wurde leider abgelehnt mit dem Hinweis, dass das Bundesministerium dies anders sieht.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass im Rahmen des zeitnah zu erwartenden neuen Luftverkehrskonzepts des Bundes eine fairere Verteilung der Lasten von 24-Stunden-Betriebsdauern unter den deutschen Flughafen-Standorten erzielt werden muss. Es ist nicht zu vermitteln, dass der Bund einen Rund-um-die-Uhr-Frachtflug für den Wirtschaftsstandort Deutschland für unverzichtbar hält, diesen aber nur in Köln/Bonn und Leipzig praktiziert. Da sehen wir in NRW auch bei Beachtung der Geltungsdauer bis 2030 Handlungs- sprich Änderungsbedarf.