Frage an Achim Kessler von Alexandra S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Kessler,
die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
A. S.
https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf
Sehr geehrte A. S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Anmerkungen zur Diskussion um das Masernschutzgesetz. Die Abstimmung zu dem Gesetz erfolgte am 14. November 2019 im Bundestag. Das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages. Ich habe gegen das Masernschutzgesetz gestimmt. Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten meiner Fraktion DIE LINKE habe ich folgende Erklärung zu der Abstimmung abgegeben:
Erklärung zur Abstimmung gem §. 31 GOBT, 14. November 2019, „Masernschutzgesetz“
Wir lehnen das von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Masernschutzgesetz ab, weil wir es nicht für geeignet halten, das Problem unzureichender Impfquoten gegen Masern zu lösen. Wir bezweifeln, dass der damit vorgenommene Eingriff in die Grundrechte angemessen ist. Zudem ist die Androhung von Geldstrafen bis zu 2.500 Euro unsozial. Während sich Wohlhabende freikaufen können, trifft eine solche Geldbuße finanziell benachteiligte Familien unverhältnismäßig schwer.
Die von der WHO angestrebte Elimination von Masern und Röteln ist möglich, wenn wirkungsvolle strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten ergriffen werden. Das ist nicht nur notwendig, um die Ausbreitung dieser und anderer Infektionskrankheiten zu verhindern, sondern auch, um Menschen zu schützen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Gegnerinnen und Gegner von Impfungen sind eine zwar lautstarke, aber sehr kleine Gruppe. Die großen Impflücken entstehen nicht vor allem durch Ablehnung der Impfung, sondern durch fehlende niedrigschwellige Angebote, fehlende Organisation und unzureichende Anreize für Ärztinnen und Ärzte. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist finanziell und personell kaum mehr in der Lage, dieses wichtige Anliegen voranzutreiben.
Konzertierte Impfaktionen etwa in Schulen oder Betrieben finden meist nicht mehr statt. Viele Menschen kennen ihren Impfstatus oder die Masern- Impfempfehlung auch für Erwachsene nicht. Entsprechend sind teils eklatante Impflücken bei Erwachsenen ab dem Geburtsjahr 1970 zu finden und in dieser Altersgruppe finden die meisten Erkrankungen statt. Während die Quoten der Erstimpfung bei Kindern hoch sind, fall sie bei der Zweitimpfung deutlich ab. Das macht deutlich, dass organisatorische Mängel die Hauptursache für Impflücken sind.
Die Akzeptanz von Präventionsmaßnahmen wie Impfungen steht und fällt mit der Partizipation der Menschen. Eine positive Einstellung dazu staatlicherseits erzwingen zu wollen, etwa durch Drohung mit Geldbußen, halten wir für kontraproduktiv. In Ländern mit Impfpflicht ist die Zustimmung der Bevölkerung zu Impfungen teilweise geringer als heute in Deutschland. Untersuchungen legen auch nahe, dass bei einer Impfpflicht gegen bestimmte Erkrankungen die Inanspruchnahme von anderen Impfungen sinkt.
Vor diesem Hintergrund halten wir den Grundrechtseingriff durch das vorgelegte Gesetz für nicht verhältnismäßig, weil eine Reihe anderer, milderer Maßnahmen zur Erreichung desselben Ziels nicht ergriffen werden.
Sowohl aus epidemiologischer als auch aus ethischer und patientenrechtlicher Sicht haben wir erhebliche Zweifel, dass eine allgemeine Impfpflicht gegenwärtig effektiv und verhältnismäßig ist. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf vorgebracht. Diese Bedenken teilen wir und lehnen den Gesetzentwurf daher ab.
Harald Weinberg, Tobias Pflüger, Cornelia Möhring, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Sabine Leidig, Andrej Hunko, Norbert Müller, Michel Brandt, Kathrin Vogler, Christine Buchholz, Hubertus Zdebel
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achim Kessler