Nebeneinkünfte: Sachsens Landtagsabgeordnete verdienten 8,8 Millionen Euro nebenher

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Hamburg/Dresden, 27. August 2019 – Die Abgeordneten des sächsischen Landtages haben in der abgelaufenen Legislaturperiode meldepflichtige Einkünfte von mindestens 8,8 Millionen Euro erhalten. Knapp ein Viertel der sächsischen Parlamentarier:innen (31 von 226) führen bezahlte Nebentätigkeiten auf. Das berichtet die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de, die die Selbstauskünfte der Volksvertreter:innen auf der Internetseite des Landtages ausgewertet hat. abgeordnetenwatch.de kritisierte, dass sich aus den Nebentätigkeiten zum Teil massive Interessenkonflikte ergeben können.

+++ Eine Liste mit den Nebeneinkünften der Landtagsabgeordneten finden Sie hier +++

abgeordnetenwatch.de-Sprecherin Léa Briand: „Aus den Nebentätigkeiten einiger Landtagsabgeordneter ergeben sich zum Teil massive Interessenkonflikte. Wenn ein Landwirt geschäftliche Beziehungen zur Lebensmittel- und Futtermittelindustrie unterhält und gleichzeitig im Agrarausschuss des Landtages sitzt, kann er bestimmte Entscheidungen nicht unbefangen treffen.“ Zusätzlich zu tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikten sieht abgeordnetenwatch.de auch den zeitlichen Aspekt bei Nebentätigkeiten kritisch. Léa Briand: "Das Abgeordnetenmandat ist eine Vollzeittätigkeit. Bürgerinnen und Bürger sollten deswegen die bezahlten Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten kritisch hinterfragen."

Die höchsten Einkünfte in dieser Legislaturperiode meldete der CDU-Landtagsabgeordnete und Landwirt Georg-Ludwig von Breitenbuch mit mindestens 3,1 Millionen Euro. Als Landwirt, so erklärte von Breitenbuch auf Anfrage von abgeordnetenwatch.de, müsse er die Umsätze seines Betriebes angeben. Von den Beträgen, die auf der Website des Landtags erscheinen, müssen also noch die Kosten, wie Gehälter etc., abgezogen werden. Auf ihn folgt Roland Pohle (CDU) mit mindesten 2,9 Millionen Euro. Auf Anfrage teilt Pohle mit, dass er Inhaber eines Handwerksbetriebes sei, die Geschäftsführung aber an eine Prokura abgegeben habe. Auch er verweist auf die Umsätze, die nichts über den tatsächlichen Gewinn aussagen.

Die Landtagsabgeordneten müssen ihre zusätzlichen Einnahmen nicht Euro-genau angeben, sondern in groben Verdienststufen, die von der ersten Stufe (Einkünfte zwischen 1.000 und 3.500 Euro) bis zur Höchststufe 10 (mehr als 250.000 Euro) reichen. Selbständige und Freiberufler:innen führen ihre Bruttoumsätze auf, die nicht mit Gewinnen gleichzusetzen sind. Positiv bewertet abgeordnetenwatch.de, dass freiberuflich und selbständig tätige Landtagsabgeordnte in Sachsen die Branchen mitteilen müssen, aus denen ihre Geschäftspartner:innen kommen. „Anders als im Bundestag, wo keine verpflichtenden Branchenangaben existieren, gibt es in Sachsen diesbezüglich ein Mindestmaß an Transparenz,“ so Léa Briand.

Im Bundestag lassen die Branchenangaben seit Monaten auf sich warten, wie abgeordnetenwatch.de in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag berichtet.