Hamburg (16.8.2012) - Laut eines internen Bundestagsgutachtens von 2008 besteht in Deutschland "Reformbedarf" bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung. Das berichtet das unabhängige Internetportal abgeordnetenwatch.de, dem die bislang unveröffentlichte Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes vorliegt. In Deutschland scheitert die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption bislang an zu laxen Gesetzen gegen Abgeordnetenbestechung. Vergangene Woche hatten führende deutsche Konzernchefs den Deutschen Bundestag zur Umsetzung der 2003 unterzeichneten Konvention aufgerufen, gestern erneuerte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine solche Forderung. In ihrem Gutachten empfehlen die Autoren eine "Erweiterung und Verschärfung des § 108e StGB", in dem die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung geregelt ist. Bislang ist nur der Stimmenkauf und -verkauf von Mandatsträgern in parlamentarischen Gremien unter Strafe gestellt. Alle anderen Formen von Bestechung, Vorteilsnahme oder -gewährung sind im Zusammenhang mit Abgeordneten legal. Nach Ansicht von Union und FDP würde eine Gesetzesverschärfung die Abgeordneten in der freien Ausübung ihres Mandats behindern. Die Autoren des Gutachtens kommen allerdings zu dem Ergebnis, dass das im Grundgesetz festgeschriebene freie Mandat nicht per se als Argument gegen schärfere Anti-Korruptionsgesetze ins Feld geführt werden könne. So spreche aus verfassungsrechtlicher Sicht beispielsweise überhaupt nichts dagegen, übermäßig dotierte Nebentätigkeiten unter den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu fassen. "Das Rechtsgutachten des Bundestags zeigt, dass die Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption juristisch möglich ist. Dafür muss Abgeordnetenbestechung endlich auch hierzulande unter Strafe gestellt werden. Unsere Abgeordnete verspielen Vertrauen und machen Deutschland international lächerlich, wenn sie nicht endlich handeln", so abgeordnetenwatch.de-Mitgründer Gregor Hackmack. Eine vergangenen Freitag von abgeordnetenwatch.de gestartete Petition zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung wurde inzwischen von mehr als 7.200 Menschen unterzeichnet. Am 17. Oktober, wenn sich der Bundestagsrechtsausschuss mit dem Thema befasst, will abgeordnetenwatch.de die Unterschriften überreichen. Weitere Informationen zum Inhalt des Gutachtens finden Sie unter: http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/08/16/internes-bundestagsgutachten-empfiehlt-scharferes-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung
Internes Bundestagsgutachten: Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind ungenügend
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