Berlin (17.10.2012) - Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de hat dem Vorsitzenden des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), am Mittwochmorgen in Berlin einen Gesetzesvorschlag zur Abgeordnetenbestechung überreicht. Der Entwurf war auf Initiative von abgeordnetenwatch.de durch den früheren Bundesverfassungsrichter Dr. Jürgen Kühling ausgearbeitet worden. Danach sollen künftig sogenannte „geldwerte Zuwendungen“ ab 50 Euro strafbar sein, wenn damit gleichzeitig die Arbeit eines Abgeordneten beeinflusst werden soll. Kauder, bislang einer der größten Gegner einer Gesetzesverschärfung, sagte am Mittwoch bei der Übergabe des Gesetzesvorschlags durch abgeordnetenwatch.de: "Ich sage ganz offen: Ich bin dem Thema inzwischen aufgeschlossener gegenüber als das früher der Fall gewesen ist. Wir müssen uns mit dem Thema ernsthaft befassen, wir müssen nach Lösungen suchen, die aber nicht einfach sind." Hintergrund des Gesetzesvorschlags von abgeordnetenwatch.de ist eine UN-Konvention gegen Korruption aus dem Jahr 2003, die von Deutschland im Gegensatz zu 162 Staaten bislang nicht umgesetzt wurde (http://www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/signatories.html). Eine zur Ratifizierung erforderliche Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung scheiterte hierzulande insbesondere am Widerstand von Union und FDP. So hatte der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses Siegfried Kauder wiederholt argumentiert, dass der Begriff des korrupten Abgeordneten nicht ins strafrechtliche System passe, da es sich bei einem Abgeordneten um keinen Amtsträger handele (http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1835547/). "Mit unserem Gesetzesvorschlag wollen wir zeigen, dass der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung juristisch sauber zu regeln ist", so Gregor Hackmack von abgeordnetenwatch.de. Die ersten Äußerungen des Rechtsausschussvorsitzenden Siegfried Kauder bei der Übergabe des Gesetzesvorschlags bewertete Hackmack positiv. "Herr Kauder scheint seine bisherige Position überdacht zu haben. Dass nun nach vielen Jahren des Stillstands Bewegung in die Sache kommt, ist gut. Denn dass es in Deutschland, genau wie in Syrien oder dem Sudan, bislang kein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung gibt, ist skandalös." Der Gesetzesvorschlag von abgeordnetenwatch.de ist eine Ergänzung des bereits existierenden Paragrafen 108e zur Abgeordnetenbestechung. In diesem ist allerdings ausschließlich der Stimmenkauf bzw. -verkauf geregelt. Bislang haben die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke einen jeweils eigenen Gesetzentwurf zur wirksamen Bestrafung von Abgeordnetenbestechung vorgelegt. Einen Entwurf der schwarz-gelben Koalition gibt es derweil noch nicht. Am Mittwochnachmittag wird im Bundestagsrechtsausschuss eine Expertenanhörung stattfinden. „Wir wollen nicht jeden parlamentarischen Abend zu einem Treffen von Kriminellen machen“, sagte Gregor Hackmack, Mitbegründer von abgeordnetenwatch.de. „Doch wenn die Annahme geldwerter Vorteile mit konkreten Forderungen einhergeht, handelt es sich um eine strafbare Handlung.“ Hackmack überreichte Kauder am Mittwoch außerdem eine Petition mit dem Titel "Abgeordnetenbestechung bestrafen!", die in den vergangenen Wochen von 25.145 Menschen gezeichnet worden war.
abgeordnetenwatch.de macht Vorschlag zu Abgeordnetenbestechung - Kauder gibt Blockade auf
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