Hamburg / Karlsruhe - Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Anlass ist die intransparente Prüfung der Parteienfinanzierung durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 17. Juni 2020 in einem von abgeordnetenwatch.de angestrengten Verfahren geurteilt, dass die Bundestagsverwaltung Unterlagen zur Parteienfinanzierung unter Verschluss halten kann. abgeordnetenwatch.de sieht darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen das durch Art. 5 GG grundrechtlich geschützte Informationsrecht.
„Es ist unglaublich, dass wir nun bis nach Karlsruhe ziehen müssen, damit die Öffentlichkeit überhaupt Einblick in die Prüfungspraxis der Parteienfinanzen erhält“, erklärt Gregor Hackmack, Mitgründer und Vorstand von abgeordnetenwatch.de. „In einer Demokratie sollte die Kontrolle der Parteienfinanzierung transparent sein und zwar ohne, dass diese Transparenz vor Gerichten extra eingeklagt werden muss.“
abgeordnetenwatch.de beruft sich in der Beschwerde auf die Artikel 5 und 21 des Grundgesetzes:
Laut Art. 5 Abs. 1 GG, hat jede:r das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".
Nach Art. 21 Abs. 1 S. 4 müssen Parteien „über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“
„Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Transparenzanspruch des Bürgers die verfassungsrechtliche gebotene Wirkung verschafft, indem die Prüfungstätigkeit des Bundestagspräsidenten nicht mehr der öffentlichen Kontrolle entzogen wird“, sagt Katja Pink, Anwältin und rechtliche Vertreterin von abgeordnetenwatch.de, ein. „Bereits zwei Verwaltungsgerichte gaben uns in allen Punkten unserer Klage recht - Es ist an der Zeit, dass Karlsruhe ein Zeichen in Sachen politischer Transparenz setzt.“
Der Verfassungsbeschwerde geht ein fast fünfjähriger Rechtsstreit zwischen abgeordnetenwatch.de und der Bundestagsverwaltung voraus. 2015 wollte abgeordnetenwatch.de von der Bundestagsverwaltung erfahren, wie diese die Angaben der im Parlament vertretenen Parteien zu ihren Finanzen und Spenden, die in den jährlichen Rechenschaftsberichten veröffentlicht werden, prüft. Dafür beantragte die Organisation 2015 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Zusendung sämtlicher Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen etc., die im Zusammenhang mit den seinerzeit aktuellsten Rechenschaftsberichten für 2013 stehen.
Die Bundestagsverwaltung lehnte den Auskunftsantrag von abgeordnetenwatch.de unter anderem mit der Begründung ab, das Informationsfreiheitsgesetz sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da mit dem Parteiengesetz ein anderes Gesetz Vorrang habe. Dagegen reichte abgeordnetenwatch.de Klage ein. Sowohl das Berliner Verwaltungsgericht (2017) als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (2018) sprachen abgeordnetenwatch.de zunächst das Recht auf Einsicht in die Unterlagen zu.
Gegen das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg in der zweiten Instanz legte die Parlamentsverwaltung Revision ein, dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juni 2020 stattgab. Die Richter kamen zu dem Urteil, "dass die Regelungen des Parteiengesetzes über die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien und die Berichtspflichten des Bundestagspräsidenten einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen" (siehe Urteil vom 17.06.2020 - Link unten).
abgeordnetenwatch.de hat nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um das Urteil des Leipziger Gerichts überprüfen zu lassen.
Hackmack: „Wir gehen im Namen der Bürger:innen durch alle Instanzen, um mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung zu erstreiten. “
abgeordnetenwatch.de fordert parallel von der Politik umgehend Konsequenzen zu ziehen und zeitnah strengere Regeln für die Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien sowie deren Prüfung durch eine unabhängige und nicht parteipolitisch besetzte Behörde.
Chronologie des Verfahrens von abgeordnetenwatch.de gegen die Bundestagsverwaltung zur Transparenz bei der Parteienfinanzierung:
23. September 2015: abgeordnetenwatch.de beantragt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Zusendung sämtlicher Korrespondenz, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen etc., die im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten und Parteispenden der Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP und AfD für das Jahr 2013 stehen.
11. November 2015: Der Bundestag lehnt die Anträge von abgeordnetenwatch.de mit der Begründung ab, das IFG sei wegen der vorrangigen Regelungen des Parteiengesetzes nicht anwendbar.
27. November 2015: abgeordnetenwatch.de erhebt Widerspruch gegen den Bundestag mit der Begründung, dass das Parteiengesetz keine Sperrwirkung entfalte.
3. Februar 2016: Die Bundestagsverwaltung weist den Widerspruch zurück.
4. März 2016: abgeordnetenwatch.de verklagt die Verwaltung des Bundestags auf Herausgabe der Unterlagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Juni 2018: Gegen dieses Urteil legt der Bundestag Revision ein.
1. September 2020: abgeordnetenwatch.de legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
Für Nachfragen zur Verfassungsbeschwerde stehen Ihnen gerne zur Verfügung
- Gregor Hackmack, Mitgründer und Vorstand des Trägervereins von abgeordnetenwatch.de (Parlamentwatch e.V.)
- Katja Pink, Anwältin von abgeordnetenwatch.de und Verfasserin der Verfassungsbeschwerde
Bitte kontaktieren Sie Léa Briand, Pressesprecherin von abgeordnetenwatch.de (briand@abgeordnetenwatch.de - 0178/3426172).
Wichtige Links
- Zusammenfassung der ersten Transparenzklage auf dem Blog von abgeordnetenwatch.de
- Pressemitteilung des BVerwG aus dem Urteil am 17.06.2020
- Pressemitteilung von abgeordnetenwatch.de nach dem Urteil am BVerwG am 17.06.2020