Fragen und Antworten

Antwort von Rolf-Jürgen Picker
CSU
• 22.05.2014

(...) Dieser Punkt muss im Sinne des Europäischen Rechtes, der Europäischen Grundrechte, dem Europäischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der finanziellen Realisierbarkeit geprüft werden. Grundsätzlich begrüße ich somit eine enge Zusammenarbeit mit der USA . Eine derartige Zusammenarbeit gehört zu einem Gesamtkonzept einer guten Zusammenarbeit der europäischen Staaten der EU und der NATO mit Russland ,China ,Indien, Arabien ,Afrika ,Südamerika ,Canada und Australien. (...)

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Über Rolf-Jürgen Picker

Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt
Berufliche Qualifikation
Jurist

Kandidaturen und Mandate

Kandidat EU-Parlament Wahl 2014

Angetreten für: CSU
Wahlkreis: Bayern
Wahlkreis
Bayern
Listenposition
35