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Über Jürgen Eberhard Grobe

Geburtsname
Grobe
Ausgeübte Tätigkeit
Angestellter Landesumweltverwaltung
Berufliche Qualifikation
Diplomlehrer
Wohnort
Lutherstadt Eisleben
Geburtsjahr
1956

Jürgen Eberhard Grobe schreibt über sich selbst:

Profilbild

Kommunalpolitiker

  • 12 Jahre Erfahrung im Stadtrat der Lutherstadt Eisleben (Finanzausschussvorsitz // Fraktion SPD/Bürger)
  • 11 Jahre aktiv als Ortsbürgermeister (Ortschaft Rothenschirmbach, 2008 - 2019) und im Ortschaftsrat (2005 - 2019)
  • zuvor aktiv als Mitglied des Gemeinderates Rothenschirmbach (1994 - 2005)

Fachkompetenzen

  • für Kommunalfinanzen (seit 2010 Doppik)
  • Erneuerbare Energien und Naturschutz
  • Umweltrecht, Planungs- und Verwaltungsrecht, Organisationsmanagement, Informationstechnik und Digitalisierung/Programmierung
  • Bildung, Schule und Kindertageseinrichtungen

Wichtige Anliegen

  • Die ungebremste und kaum reformierte Fortschreibung des Wachstumsparadigmas von Politik und Wirtschaft als das wesentliche Kernziel moderner Gesellschaften in den letzten ca. 30 – 40 Jahren verschärft viele Krisen, die in ihren komplex vernetzten Wirkungen heute weder von nationaler noch von globaler Politik gelöst werden können. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass dieses Prinzip seit Anfang der 1990ziger Jahre auf einen Planeten angewandt wird, der erkennbar endliche physische Ressourcen hat.  Heute brauchen wir eine Neuorientierung auf nachhaltigere Ziele, die auch zukünftige Generationen ein Leben auf der Erde ermöglicht.
  • Als Kommunalpolitiker einer strukturschwachen Regionen Deutschlands setze ich mich besonders dafür ein, dass gerade unsere Städte und Gemeinden im ländlich geprägten Raum gezielt unterstützt werden, um an Attraktivität gewinnen zu können! Gleichbehandlung bei ungleichen Voraussetzung ist ungerecht und untergräbt das allgemeine Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen Deutschlands (Zielstellung der Bundespolitik!).  

Mitglied im Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

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Kandidaturen und Mandate

Kandidat Sachsen-Anhalt Wahl 2021

Angetreten für: Bündnis 90/Die Grünen
Wahlkreis: Eisleben
Wahlkreis
Eisleben

Politische Ziele

Wesentliche Ziele für eine Mitwirkung im Landtag

  • Stärkung der Selbstverwaltung der Kommunen inkl. der Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung in strukturschwachen ländlichen Regionen; Kernziel muss die Erhöhung der Attraktivität des ländlichen Raumes sein.
  • Anschieben einer disruptiven (z.T. Zerstörung alter Prozesse) Reform der Gesetzgebungsverfahren (Normenkontrollen - Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Systematik der Regelungen, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Ressourcenschonung, Vollziehbarkeit/Kontrollfähigkeit, Kostentransparenz)
  • Die mangelhafte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (und der Schulen) ist inzwischen zu einem starken Hemmschuh unserer wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Entwicklung geworden. Hier müssen die Entwicklungsprozesse erheblich beschleunigt werden. Allerdings sind sofort nach der Regierungsbildung alle funktionalen Landesstrukturen auf Effizienz zu prüfen und Anpassungen mit hohem Tempo vorzunehmen. Im Zusammenwirken mit vorigem Punkt muss Verwaltung effizienter werden (z.B. mit halbautomatischer medienbruchfreier Bearbeitung digitaler Anträge bis zur Genehmigung). Die Sicherheitsaspekte sind dabei auf höchsten informatischem Niveau mitzudenken!
  • Steuerung und Änderung unserer Handlungsweisen durch positive Anreize zur Nutzung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen usw.
  • Enges Zusammenwirken von Landespolitik mit Landwirten und Bauernverband mit dem Ziel, die natürlichen Ressourcen der Landwirtschaft zu erhalten und zugleich für den Umweltschutz zu wirken. Hier muss vor allem auf Bundes- und Europapolitik Einfluss genommen werden.
  • Im Straßen- und Wegebau muss ein grundsätzlicher Wechsel erfolgen: Neubau nur für Verbindungen, die "neuralgische Flaschenhälse" z.B. bei Ortsdurchfahrten auflösen können; Schwerpunkt muss Sanierung und Radwegebau (Lückenschluss vielerorts ist dringend! Aber auch Innerorts!) sein; Sicherheitsaspekte verdienen stärkere Aufmerksamkeit.  
  • Die digitale Infrastruktur aller Schulen  muss dringend weiterentwickelt werden. Außer Acht gelassen werden darf aber nicht, dass die nachgeordneten Strukturen (Serverarchitektur, bezahlbare Softwareangebote (Lizenzmanagement) usw.) systematisch entwickelt werden. Für das nächste Schuljahr kommt es darauf an, mit differenzierten Maßnahmen (auf die Schüler*innen zugeschnitten) schrittweise die pandemie-bedingten Defizite (Distanzunterricht, Schließungen ...) aufzuarbeiten. Nichtversetzungen nur bei ausdrücklichem Wunsch des/der Betroffenen. Dazu muss das Schulamt auch klare Vorgaben machen, welche Prüfungsinhalte (ggf. auch Lehrplanziele) gezielt - auch vorläufig - aus der Pflicht genommen werden, um Raum für Kompetenzentwicklung vor Faktenwissen zu schaffen!
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erweiterung der Erzeugung und Bereithaltung Erneuerbarer Energien sind gemäß dem Landeskonzept Klima und Energie (2019) im Zuge von Neubau, Sanierung, Unterhaltung gerade auch mit den kommunalen Akteuren weiter systematisch zu entwickeln.
  • Für Kultur und Kulturschaffende, die von den pandemiebedingten Maßnahmen derzeit hart getroffen wurden, muss vom Land ein Neustart organisiert und unterstützt werden. Zugleich muss das Vereinswesen und das Ehrenamt gezielt gefördert werden, damit die gewachsenen Strukturen im Sport, Brauchtum, Laienkultur usw. weiter existieren können.
  • Die Schwerpunkte einer Unterstützung wirtschaftlicher Entwicklung durch das Land sehe ich neben einzelnen Großprojekten in der systematischen Förderung der hier ansässigen innovativen Firmen. Dies war in den vergangenen Jahren die Basis für Firmenerweiterungen. Wichtig wird zunehmend, die Unternehmen bei der Rekrutierung von Mitarbeiter*innen und Nachwuchskräften zu unterstützen.
  • Im Bereich der Kinderförderung (Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen) muss das Prinzip: "Wer bestellt bezahlt!"  durchgesetzt werden. Immer wieder werden die Kommunen mit den aktuellen Regelungen bei den Tarifsteigerungen mit in die anteilige Bezahlung neuer Forderungen hineingezogen. Dies ist jedoch eine Aufgabe, die der Bund 2013 verpflichtend ausgelöst hat und diese den Ländern vollumfänglich übertragen hat (und von dort weiter auf die Kommunen, was die anteilige Zahlung betrifft). Eine pragmatische und überschaubare Lösung muss geschaffen werden: Z.B. wie im Grundschulbereich kann das Land die Personalkosten voll übernehmen. Das Land legt dazu ohnehin die genauen Personalschlüssel fest.