Sozialpolitik, Demokratie, Heimat und Europa sind meine politischen Schwerpunkte.
Meine politischen Schwerpunkte sind geprägt durch meine Herkunft mütterlicherseits aus Böhmen, die Erfahrung der deutschen Teilung und Wiedervereinigung, meine juristische Ausbildung und meine Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses Soziales der FREIEN WÄHLER.
Familienpolitik
Die Familien stärken ist ein Hauptanliegen der FREIEN WÄHLER wie mir.
- kostenlose Kindergartenplätze und bezahlbare Krippenplätze
- steuerliche Begünstigung von Familien
- Modernisierung des Familienrechts
Kostenfreie und in Ballungsräumen verfügbare Kindergartenplätze sind wichtiger als eine Kindergelderhöhung. Vielmehr sollte zur Finanzierung der Kindergartenplätze einschließlich Personal ein Teil des Kindergeldes verwendet werden. So werden die in Deutschland lebenden Kinder und Eltern gezielter unterstützt.
Für ein Familiensplitting, einen Steuertarif, der an die Elterneigenschaft anknüpft, werde ich im Bundestag eintreten, wenn ich gewählt werde.
Wichtig ist mir die Modernisierung des Familienrechts mit dem Ziel der Stärkung der Familie, ob die Eltern zusammenleben oder nicht.
Der Bundesfachausschuss Soziales der FREIEN WÄHLER hat sich für eine Gleichberechtigung in der Erziehung der getrennten Eltern ausgesprochen. Das Familienrecht ist zu modernisieren, da es dem Kindeswohl schadet, wenn das gemeinsame Kind zum gerichtlichen Streitgegenstand gemacht wird. Das Residenz- und das Doppelresidenzmodell sind nach BGH Beschluss vom 1.2.2017 gleichwertig. Die Verdreifachung der gerichtlichen Kindschaftssachen in den letzten 15 Jahren zeigt, wie untauglich der gegenwärtige Stand ist. Der einstimmigen Empfehlung des Europarats in Resolution 2079/15, die Doppelresidenz von Trennungskindern als Standard einzuführen, ist zu folgen. Es ist gesetzlich zu regeln, dass nach Trennung der Eltern das gemeinsame Kind hälftig bei beiden Eltern lebt, solange die Eltern nichts anderes vereinbaren.
- Dies sichert die Freiheit der Eltern und Selbstbestimmung der Familien.
- Dieser Schritt setzt die gemeinsame elterliche Sorge um und schließt regelmäßig einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
- Diese Regelung spart Richterstellen, erfordert aber mehr Vermittlung und Mediation.
- Von den Eltern kann das Verhandeln und eine Einigung im Interesse des Kindeswohls verlangt werden, weil die Eltern immer Eltern und ihrem Kind zur Pflege und Erziehung verpflichtet bleiben.
Zur gerechten Lösung der subsidiären monetären Fragen ist das Rosenheimer Unterhaltsberechnungsmodell entwickelt worden. Es sollte zeitgleich eingeführt werden, um eine Prozesslawine bei unveränderter Sorgerechtslage zu vermeiden.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört ein Arbeitszeitrecht, das Eltern, Vätern wie Müttern, erlaubt, für einige Jahre weniger zu arbeiten und dann, wenn sie wieder mehr arbeiten können, weil ihre Kinder weniger Betreuung (aber doch weiter Erziehung) brauchen, zu einer Vollzeitstelle zurück zu kehren. Das dies nicht ein Privileg vom öffentlichen Dienst bleibt, motiviert mich zur Zukunftsgestaltung.
Rentenpolitik
Weiter ist mir die Modernisierung der Rente, ein Auskommen mit dem Einkommen der Altersversorgung ein großes Anliegen. Sowohl die Basis der Versicherten als auch der Einkommensarten sind neu zu bemessen, da sich die Wertschöpfung durch die Digitalisierung verlagert. An der Korrektur der Fehlentwicklungen der vergangenen Merkel-Regierungszeit arbeite ich mit.
Ich trete für eine solidarische Rente ein, nämlich die Einzahlung eines Basisbetrages aller Erwerbstätigen in eine Kasse, wie die erfolgreichen Bespiele Schweiz und Österreich zeigen. Erwerbstätige, die in Berufen tätig sind wo es keine Betriebsrenten gibt, sind gleichermaßen wie andere Bürger vor Altersarmut zu schützen.
Die Absenkung des Rentenniveaus lehne ich ab.
Die Leistung der Mütter bei der Rente ist endlich wirklich anzuerkennen. Daher bin ich, wie die FREIEN WÄHLER für die Vergütung der Mütter mit Rentenpunkten auch bei den Kinder-Geburtsjahrgängen vor 1992.
Demokratie
Ein weiterer politischer Schwerpunkt ist für mich die Demokratie. So hat mein Antrag auf Stärkung der Rechte der Rundfunkteilnehmer Aufnahme in das Bundeswahlprogramm der FREIEN WÄHLER gefunden.
Die Beitragszahler sollen in einer Rundfunkwahl die Rundfunkräte bestimmen.
Damit wird das Legitimationsproblem der haushaltsbezogenen Abgabe gelöst und gleichzeitig die Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gesichert. Die Beitragszahler bekommen mittelbar Einfluss auf die Programmgrundzüge und die Beitragshöhe. Umgekehrt kann endlich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachsen, da der Grundsatz „wer zahlt schafft an“ einleuchtet und die Identifikation mit dem elektronischen Massenmedium Rundfunk zunehmen wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine demokratiestärkende, weil für die politische Willensbildung erforderliche Meinungsvielfalt sichernde Funktion dann wieder besser als in den vergangenen Jahren ausüben. Die Sozialwahl der Versicherten ist ein Beispiel für die praktische Umsetzung.