HANS ARNDT steht für:
• für eine starke Stellung der Kommunen, mehr eigene Finanzhoheit, weniger Fördertopfpolitik und eine konsequente Einforderung des Konnexitätsprinzips (Wer bestellt, der bezahlt) bei der Übertragung von Landes- und Bundesaufgaben auf die Kommunen.
Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
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• für die Schaffung eines Energieministeriums, ohne eine zentrale Instanz kann die Energiewende nicht umgesetzt werden.
Die Energiewende ist ein komplexer, längerfristiger Prozess.
Es herrscht aber ein heilloses Durcheinander auf der Bundesebene in Sachen Energiepolitik.
Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit in der Energiepolitik für Unternehmen und Bürger
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• für die volle Rente nach 45 Beitrags Jahren unabhängig vom Lebensalter.
Die Rente ohne Abschläge soll gezahlt werden, wenn die 45 Beitragsjahre erreicht sind, unabhängig davon, wie alt der Betroffene zu diesem Zeitpunkt ist. Wer die nötigen Beitragsjahre erreicht hat, erhält sofort die Rente.
Zu den Beitragsjahren zählen neben Zeiten mit sozialversicherter Beschäftigung auch Kurzzeit-Arbeitslosigkeit, Berufsausbildung, Wehrpflicht und Kindererziehung. Beitragsjahre bestimmen die Rentenhöhe.
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• für den Verbleib der Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand.
Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!
Wasser ist ein Öffentliches Gut, keine Handelsware!
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