Fragen und Antworten

Antwort von Heike Rung-Braun
FREIE WÄHLER
• 28.02.2016

(...) Das Nichtraucherschutzgesetz ist von der Grundlage her ein Arbeitnehmerschutzgesetz, weil ein Arbeitnehmer auf sein Einkommen angewiesen ist, und deshalb nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen darf, weil ein Kollege raucht. (...) Das wäre ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Rauchers. (...)

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Über Heike Rung-Braun

Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwältin
Berufliche Qualifikation
Juristin
Geburtsjahr
1962

Kandidaturen und Mandate

Kandidatin Rheinland-Pfalz Wahl 2016

Angetreten für: FREIE WÄHLER
Wahlkreis: Bad Dürkheim
Wahlkreis
Bad Dürkheim
Wahlkreisergebnis
6,70 %