Verlängerung des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für Tierschutzvereine

In NRW haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis'90/Grüne die Verlängerung des "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" (TierschutzVMG) gefordert. Das Außerkrafttreten des Gesetzes sollte um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 verschoben werden.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
113
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Marco SchmitzCDU41 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von René SchneiderRené SchneiderSPD57 - Wesel II Nicht beteiligt
Portrait von Susanne SchneiderSusanne SchneiderFDP115 - Unna I Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SchnelleThomas SchnelleCDU10 - Heinsberg II Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger ScholzRüdiger ScholzCDU20 - Leverkusen Dagegen gestimmt
Portrait von Fabian SchrumpfFabian SchrumpfCDU68 - Essen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Karl SchultheisKarl SchultheisSPD1 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Christina Schulze FöckingChristina Schulze FöckingCDU81 - Steinfurt I Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut SeifenHelmut SeifenAfD78 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel SievekeDaniel SievekeCDU101 - Paderborn II Dagegen gestimmt
Portrait von Ina Spanier-OppermannIna Spanier-OppermannSPD48 - Krefeld II Nicht beteiligt
Portrait von Joachim StampJoachim StampFDP30 - Bonn II Dagegen gestimmt
Portrait von André StinkaAndré StinkaSPD80 - Coesfeld II Dafür gestimmt
Portrait von Ellen StockEllen StockSPD97 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Marlies StotzMarlies StotzSPD120 - Soest II Dafür gestimmt
Portrait von Martin SträßerMartin SträßerCDU39 - Mettmann IV Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert StrotebeckHerbert StrotebeckAfD37 - Mettmann II Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea StullichAndrea StullichCDU82 - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SundermannFrank SundermannSPD83 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Andreas TerhaagAndreas TerhaagFDP50 - Mönchengladbach II Dagegen gestimmt
Portrait von Raphael TiggesRaphael TiggesCDU95 - Gütersloh II Dagegen gestimmt
Portrait von Sven TritschlerSven TritschlerAfD19 - Köln VII Dagegen gestimmt
Portrait von Heike TrolesHeike TrolesCDU45 - Rhein-Kreis Neuss II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian UntrieserChristian UntrieserCDU37 - Mettmann II Dagegen gestimmt
Portrait von Guido van den BergGuido van den BergSPD5 - Rhein-Erft-Kreis I Dafür gestimmt

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.

 

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