Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.
Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.
In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.
Weiterführende Links:
- Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Grüne
- Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in NRW abgeschafft (www.erna-graff-stiftung.de)
- Tierschutzvereine verlieren Einfluss (www.wz.de)
- Tierschutzverbände erhalten neue Rechte (Plenarbericht 2013, Landtag NRW)
- Artikel 20a GG
- TierschutzVMG NRW