Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schulen

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag die UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen ratifiziert. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besser in das allgemeine Bildungssystem einbezogen werden.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
106
Enthalten
0
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 236 Abgeordneten.

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention soll außerdem das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in der allgemeinen Schule ermöglicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Eltern eines Kindes mit Behinderung haben demnach einen Rechtsanspruch, dass ihr Kind eine allgemeine Schule besucht.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte bereits am 26. März 2009 das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 unterzeichnet, wodurch eine Umsetzung in Bund, Länder und Kommunen verbindlich wurde. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll als langfristiger, schrittweise angelegter, gesamtgesellschaftlicher Prozess erfolgen.
In einem inklusiven Schulsystem soll die sonderpädagogische Unterstützung der allgemeinen Schulen weiterentwickelt werden. Durch die Zustimmung des Landtags zu dem Gesetzentwurf können Eltern ab dem Schuljahr 2014/15 den Rechtsanspruch ihres Kindes auf gemeinsames Lernen erheben, sobald dieses die fünfte Klasse einer weiterführenden Schule besucht. Um den entstehenden Lehrerstellenmehrbedarf gerecht zu werden, ist eine Bereitstellung von 221 zusätzlichen Lehrerstellen in der Primarstufe sowie ein Zuschlag von 0,1 Lehrstellen je Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Sekundarstufe I geplant.
Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der CDU. Die Christdemokraten kritisieren u.a. das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf inklusive Bildung.