Mit dem Gesetz verfolgt die Landesregierung das Ziel, eine Regelung über die Art und Weise festzulegen, wie die Kommunen ihren Finanzierungsanteil aufbringen sollen. Des Weiteren wird der jährliche Finanzierungsanteil der Kommunen von 195 Mio. Euro auf 181,6 Mio. Euro gesenkt.
Mit dem 2011 beschlossenen "Stärkungspakt Stadtfinanzen" sollen die NRW-Kommunen "ihre Finanzen wieder auf eine solide Grundlage stellen und ihre eigene Gestaltungskraft zurückerlangen". Dazu wurde eine gemeinsame, von der Landesregierung und Kommunen, getragene Vereinbarung zur finanziellen Unterstützung für den Zeitraum 2014 bis 2020 vereinbart. Die Landesregierung sollte hierfür insgesamt 3,5 Mrd. Euro und die Kommunen 2,35 Mrd. Euro bereitstellen. Durch die Neuberechnung der Gemeindefinanzen verringerte sich jedoch der Anteil der Kommunen auf nur noch 2,26 Mrd. Euro.
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