CDU-Änderungsantrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die CDU-Fraktion ist mit einem Änderungsantrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gescheitert. Die Christdemokraten kritisieren u.a. das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf inklusive Bildung.

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Dafür gestimmt
66
Dagegen gestimmt
124
Enthalten
40
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 236 Abgeordneten.

In ihrem Änderungsantrag wirft die CDU der rot-grünen Landesregierung vor, bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf ganzer Linie gescheitert zu sein. Weder enthalte der Entwurf den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung, noch garantiere er Schülerinnen und Schülern die notwendige Unterstützung (sogenannte individuelle Vorkehrungen), wenn sie die Allgemeine Schule besuchen wollen. Darüber hinaus verweigere die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf ein Bekenntnis zur Konnexität. Die CDU-Landtagsfraktion verwies auf ihren Antrag zur schulischen Inklusion, in dem sie Forderungen aufgestellt hatte, die für ein inklusives Schulsystem grundlegend seien.
Der CDU-Änderungsantrag fand keine Mehrheit im Landtag. Piraten und FDP enthielten sich, SPD und Grüne stimmten dagegen.
Der von Rot-Grün eingebrachte Entwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde deswegen ohne die von der CDU angeregten Änderungen verabschiedet. (zum Abstimmungsergebnis)