Austausch von Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Piraten wollten mit ihrem Antrag (Drs. 16/4819) erreichen, dass sich Kinderärzte bei Verdacht von Kindesmisshandlungen untereinander austauschen könnten. SPD und Grüne stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
98
Dagegen gestimmt
116
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rüdiger WeißRüdiger WeißSPD117 - Unna III - Hamm II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus Herbert WeskeMarkus Herbert WeskeSPD40 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Axel WirtzAxel WirtzCDU4 - Aachen IV Dafür gestimmt
Portrait von Josef WirtzJosef WirtzCDU11 - Düren I Dafür gestimmt
Portrait von Ralf WitzelRalf WitzelFDP68 - Essen IV Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WolfIngo WolfFDP8 - Euskirchen I Nicht beteiligt
Portrait von Sven WolfSven WolfSPD35 - Remscheid Dagegen gestimmt
Portrait von Hendrik WüstHendrik WüstCDU77 - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Ibrahim YetimIbrahim YetimSPD59 - Wesel IV Dagegen gestimmt
Portrait von Serdar YükselSerdar YükselSPD109 - Bochum III - Herne II Nicht beteiligt
Portrait von Gudrun ZentisGudrun ZentisDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan ZimkeitStefan ZimkeitSPD56 - Oberhausen II - Wesel I Dagegen gestimmt

In ihrem Antrag sprechen sich die Oppositionsparteien für eine Änderung des Heilberufsgesetzes aus. Danach sollten bisherige datenschutzrechtliche Regeln (Schweigepflicht der Ärzte) so angepasst werden, dass zukünftig Fälle von Kindesmisshandlungen schneller erkannt werden können.
CDU, FDP und Piraten fordern, dass sich Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte oder Ärzte in Krankenhäusern bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen – ohne Information an die Erziehungsberechtigten des Kindes – untereinander austauschen können, damit die Kinder bei einem begründeten Verdacht geschützt werden können. Bislang ist ein solcher ärztlicher Informationsaustausch nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten des Kindes und damit u.U. die mutmaßlichen Täter über den ärztlichen Informationsaustausch und damit über den Verdacht der Kindesmisshandlung befragt werden.
Mit dieser Regelung soll demnach auch ein häufiges Wechseln des Kinderarztes (sogenanntes "Doctor-hopping") erkannt werden, mit dem Erziehungsberechtigte versuchen können, Kindesmisshandlungen zu vertuschen.