Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Thomas Stotko | SPD | 106 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Marlies Stotz | SPD | 120 - Soest II | Dafür gestimmt | |
Frank Sundermann | SPD | 83 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Bernhard Tenhumberg | CDU | 78 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 75 - Gelsenkirchen II | Dafür gestimmt | |
Eckhard Uhlenberg | CDU | 119 - Soest I | Dagegen gestimmt | |
Arif Ünal | DIE GRÜNEN | 18 - Köln VI | Dafür gestimmt | |
Regina van Dinther | CDU | 106 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Veldhues | SPD | 82 - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Andrea Verpoorten | CDU | 13 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Alexander Vogt | SPD | 110 - Herne I | Dafür gestimmt | |
Eva-Maria Voigt-Küppers | SPD | 3 - Aachen III | Dafür gestimmt | |
Ilka von Boeselager | CDU | 27 - Rhein-Sieg-Kreis III | Dagegen gestimmt | |
Bernhard von Grünberg | SPD | 29 - Bonn I | Dafür gestimmt | |
Margret Voßeler | CDU | 53 - Kleve I | Dagegen gestimmt | |
Klaus Voussem | CDU | 8 - Euskirchen I | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Weiß | SPD | 117 - Unna III - Hamm II | Dafür gestimmt | |
Christian Weisbrich | CDU | 52 - Viersen II | Dagegen gestimmt | |
Maria Westerhorstmann | CDU | 100 - Paderborn I | Nicht beteiligt | |
Stefan Wiedon | CDU | 42 - Düsseldorf III | Dagegen gestimmt | |
Wiljo Wimmer | CDU | 45 - Rhein-Kreis Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Josef Wirtz | CDU | 11 - Düren I | Dagegen gestimmt | |
Axel Wirtz | CDU | 4 - Aachen IV | Dagegen gestimmt | |
Ralf Witzel | FDP | 68 - Essen IV | Dafür gestimmt | |
Ingo Wolf | FDP | 8 - Euskirchen I | Dafür gestimmt |
"Die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens sind – mit wenigen Ausnahmen – nicht in der Lage, ihre Haushalte aus eigener Kraft auszugleichen," heißt es in dem Antrag der rot-grünen Minderheitsregierung. Abhilfe schaffen sollen Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich über 10 Jahre von 2011 bis 2020 vor.
In dem Antrag heißt es außerdem:
"Um eine größere Zahl von Gemeinden unterstützen zu können, kommen Mittel hinzu, die von den Kommunen refinanziert werden: Im Jahr 2012: 65 Millionen Euro, im Jahr 2013: 115 Millionen Euro und in den Jahren 2014 bis 2020 jeweils 310 Millionen Euro. Damit die Konsolidierungshilfen die notwendige Höhe erreichen, um dort, wo sie eingesetzt werden, die Probleme nachhaltig zu lösen, muss der Kreis der am Konsolidierungsprogramm teilnehmenden Gemeinden begrenzt werden:
Für Gemeinden, die auf der Basis ihres Haushaltes für das Jahr 2010 überschuldet sind oder denen die Überschuldung bis 2013 droht, ist die Teilnahme am Konsolidierungsprogramm verpflichtend, Gemeinden, denen die Überschuldung bis 2016 droht, können auf Antrag freiwillig teilnehmen. Die pflichtig teilnehmenden Gemeinden müssen den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 erreichen, die freiwillig teilnehmenden Gemeinden bis 2017. Für alle teilnehmenden Gemeinden gilt, dass spätestens ab dem Jahr 2021 der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft und ohne Konsolidierungshilfen des Landes erreicht werden muss. Die jeweilige Bezirksregierung begleitet die Haushaltssanierung, überwacht durchgängig die Einhaltung des Konsolidierungskurses und greift bei Abweichungen ein. Die Gemeinden können sich von der Gemeindeprüfungsanstalt bei der Aufstellung und der Umsetzung ihres Haushaltssanierungsplans unterstützen lassen.
Das Gesamtausgabevolumen über die zehnjährige Laufzeit des Programms beträgt 5.850 Millionen Euro. Hiervon trägt das Land letztlich 3,5 Milliarden Euro in Form jährlicher Leistungen in Höhe von 350 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2020.
Die weiteren Ausgaben in Höhe von gesamt 2.350 Millionen Euro werden von den Kommunen refinanziert. Die Refinanzierung erfolgt in Höhe von 65 Millionen Euro im Jahr 2012, in Höhe von 115 Millionen Euro im Jahr 2013 und in Höhe von jährlich 310 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2020."