Seit dem Sommersemester 2007 durften die nordrhein-westfälischen Hochschulen von ihren Studierenden Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester verlangen. Aus Sicht der Landesregierung darf Bildung jedoch "nicht mehr von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses abhängen". Studiengebühren seien sozial abschreckend und verhinderten eine höhere Bildungsbeteiligung der Studierenden aus einkommensschwachen Herkunftsfamilien, heißt es in dem Regierungsantrag, der von der Mehrheit des Landtags angenommen wurde.
Damit die Qualität der Hochschulbildung nicht leidet, soll den Hochschulen der Gesamtbetrag des bisherigen Studienbeitragsaufkommens als Qualitätsverbesserungsmittel garantiert werden. Das Geld müssen die Hochschulen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwenden. Damit, so die Landesregierung, werde ein durchgreifender Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Bildungsstandorts Nordrhein-Westfalen geleistet.
Weiterführender Link:
Der Gesetzentwurf im Wortlauft (pdf)