Zum Gesetzentwurf der Landesregierung soll wie folgt geändert werden:
In dem Satz " Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit)" soll hinter "Sonn- und Feiertage" die Wörter "montags bis freitags" eingefügt werden. Außerdem soll der Satz "An Samstagen dürfen Verkaufstellen von 0-20 Uhr geöffnet sein" in das Ladenschutzgesetz aufgenommen werden.
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Weiterführender Link:
Antrag: Änderungsantrag zum Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Drs. 14/2927)
Antrag: Gesetzentwurf zur Regelung der Ladenöffnungszeiten(Drs. 14/2478)