Finanzhilfen für Zypern (ESM)

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit für die Gewährung von Finanzhilfen für Zypern gestimmt.

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Dafür gestimmt
486
Dagegen gestimmt
101
Enthalten
13
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Mit dem Gesetz erlaubt der Bundestag dem Bundesfinanzminister, der Republik Zypern "Stabilitätshilfen" in Form von Finanzhilfen des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zu gewähren.

Von den ESM- und IWF-Hilfen, die maximal 10 Mrd. € betragen, werden 7,5 Mrd.€ zur Abdeckung des Finanzbedarfs des Staatshaushaltes und rund 2,5 Mrd.€ zur Abdeckung des Finanzbedarfs zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Banken verwendet.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Republik Zypern zu Strukturreformen, zur Konsolidierung des Haushaltes und zur Bekämpfung von Geldwäsche.

In weiteren Abstimmungen gewährte der Bundestag dem Finanzminister, die Laufzeiten für Darlehen des EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) an Irland und Portugal zu verlängern.