Mit dem Gesetz erlaubt der Bundestag dem Bundesfinanzminister, der Republik Zypern "Stabilitätshilfen" in Form von Finanzhilfen des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zu gewähren.
Von den ESM- und IWF-Hilfen, die maximal 10 Mrd. € betragen, werden 7,5 Mrd.€ zur Abdeckung des Finanzbedarfs des Staatshaushaltes und rund 2,5 Mrd.€ zur Abdeckung des Finanzbedarfs zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Banken verwendet.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Republik Zypern zu Strukturreformen, zur Konsolidierung des Haushaltes und zur Bekämpfung von Geldwäsche.
In weiteren Abstimmungen gewährte der Bundestag dem Finanzminister, die Laufzeiten für Darlehen des EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) an Irland und Portugal zu verlängern.