Gesundheitsreform

Im Zuge der von CDU/CSU und FDP beschlossenen Gesundheitsreform werden die Krankenkassenbeiträge ab dem kommenden Jahr auf 15,5 Prozent steigen. Krankenkassen können künftig höhere Zusatzbeiträge erheben als bislang.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
305
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
0
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 621 Abgeordneten.

Der von Union und FDP vorgelegte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Die Opposition stimmte dagegen. Ein Entschließungsantrag der Linken wurde abgelehnt (zur Abstimmungsliste (pdf)).

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden damit im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung wird künftig eingefroren. Das bedeutet, dass steigende Kosten nur von Arbeitnehmerseite getragen werden müssen. Im kommenden Jahr werden dies 8,2 Prozent sein. Weiter sollen die Ausgaben reduziert werden, indem Leistungen begrenzt und Kostensteigerungen in Bereichen wie z.B. der Verwaltung ausgeschlossen werden.

Durch die Ermöglichung von Zusatzbeiträgen dürfen die Kassen Ausgaben, die über die vorgesehenen Einnahmen hinausgehen, von ihren Mitgliedern einkommensunabhängig einfordern. Ziel sei es, so CDU/CSU und FDP, die Finanzierungsgrundlage der Gesetzlichen Krankenkassen zu stärken. Vorgesehen ist allerdings auch ein sozialer Ausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen sollte.

____________________________________________________________________

Weiterführende Links:

Gesetzentwurf von Union und FDP
Wikipedia - Zusatzbeitrag