Religionsunterricht und damit auch islamischer Religionsunterricht unterliegt der deutschen staatlichen Schulaufsicht. Daher soll in öffentlichen Schulen islamischer Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht erteilt werden.
Folgende Kriterien seien dabei laut Antrag zu beachten:
Es bedarf autorisierter, dauerhafter und repräsentativer Ansprechpartner der Religionsgemeinschaften
Der Unterricht muss in deutscher Sprache erteilt werden
Der Unterricht darf ausschließlich von qualifizierten Lehrkräften mit staatlicher Lehrbefähigung erteilt werden. Diese Lehrkräfte müssen an deutschen Universitäten im Rahmen des Lehramtsstudiums ausgebildet sein.
Im Vorfeld wird ein "Runder Tisch" einberufen, an dem Repräsentanten der großen muslimischen Organisationen und Vereine teilnehmen sollen. An diesem "Runden Tisch" sollen die Rahmenbedingungen des islamischen Religionsunterricht besprochen werden
Die Opposition enthielt sich bei der Abstimmung, da sie vor der Schlussabstimmung noch Diskussionsbedarf im Fachausschuss sah. Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen stimmte als einziger mit Nein, da er Religionsunterricht an staatlichen Schulen grundsätzlich ablehnt.
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Weiterführende Links:
Der Antrag im Wortlaut (pdf)