Mit Krediten im Umfang von 500 Mrd. Euro wollen die Euro-Mitgliedsstaaten (440 Mrd. Euro) und die Europäische Union (60 Mrd. Euro) künftig die drohende Zahlungsunfähigkeit eines anderen Euro-Landes abwehren. Dazu wird eine Zweckgemeinschaft gegründet, die sich im Notfall das notwenige Kapital auf den Finanzmärkten besorgt und es dem betroffenen Land als Kredit zur Verfügung stellt. Voraussetzung für die Kredithilfen ist, dass ein Mitgliedstaat durch "außergewöhnliche Ereignisse", die sich seiner Kontrolle entziehen, "von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht" ist. Die Euro-Mitglieder stellen der neu gegründeten Zweckgemeinschaft Garantien zur Verfügung. Der deutsche Anteil daran beläuft sich auf 123 Mrd. Euro. Dieser kann allerdings um 20 Prozent überschritten werden. Deutschland könnte deshalb mit insgesamt 148 Mrd. Euro haften. Zur Begründung für das Rettungspaket heißt es in dem Antrag, den der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschloss, dass eine weitere Eskalation der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise die Zahlungsfähigkeit der Euro-Staaten gefährden und eine ernste Gefahr für den Euro nach sich ziehen würde. Zusammen mit Krediten des Internationalen Währungsfonds im Umfang von 250 Mrd. Euro hat der Rettungsschirm ein Volumen von 750 Mrd. Euro.
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