Regelung der Ladenöffnungszeiten

Ein Antrag zur Änderung der Ladenöffnungszeiten, der u.a. eine zeitliche Begrenzung für Samstage vorsah, wurde von der Parlamentsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
0
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung soll wie folgt geändert werden:

In dem Satz " Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit)" soll hinter "Sonn- und Feiertage" die Wörter "montags bis freitags" eingefügt werden. Außerdem soll der Satz "An Samstagen dürfen Verkaufstellen von 0-20 Uhr geöffnet sein" in das Ladenschutzgesetz aufgenommen werden.

Foto: King Mob/flickr

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Weiterführender Link:
Antrag: Änderungsantrag zum Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Drs. 14/2927)
Antrag: Gesetzentwurf zur Regelung der Ladenöffnungszeiten(Drs. 14/2478)