Verbot von Genmais

Durch die Übernahme der EU-Freisetzungsrichtlinie aus dem Jahre 2006 ist der Anbau von genveränderten Mais MON 810 auch für den kommerziellen Anbau rechtmäßig. Mit einem Dringlichkeitsantrag versuchte die SPD-Fraktion und einige andere Abgeordnete des Bayerischen Landtags am 12.02.2009 den Anbau von Genmais zu verbieten.

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Dafür gestimmt
61
Dagegen gestimmt
89
Enthalten
1
Nicht beteiligt
36
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Zur Begründung hieß es, dass der Anbau von Genmais MON 810 nach den neusten Genehmigungskriterien keine Zulassung besitze und das die Risiken im Freilandbau noch nicht ausreichend untersucht worden seien. Dadurch ergeben sich für Mensch und Umwelt unabschätzbare Risiken. Das Verbot umfasst den Anbau auf staatlichen, verpachteten und privaten Flächen.
Inzwischen ist der Anbau von Gemais MON 810 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland verboten worden.