Zur Begründung hieß es, dass der Anbau von Genmais MON 810 nach den neusten Genehmigungskriterien keine Zulassung besitze und das die Risiken im Freilandbau noch nicht ausreichend untersucht worden seien. Dadurch ergeben sich für Mensch und Umwelt unabschätzbare Risiken. Das Verbot umfasst den Anbau auf staatlichen, verpachteten und privaten Flächen.
Inzwischen ist der Anbau von Gemais MON 810 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland verboten worden.
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