Am 03.07.2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Wahlrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt, dem Bundestag aber noch bis zum 30. Juni 2011 Zeit gelassen, dieses entsprechend zu ändern. Für nicht verfassungskonform erklärten die Verfassungsrichter das sog. "negative Stimmgewicht" (mehr Infos hier), durch welches die im Grundgesetz verankerte "gleiche Wahl" umgangen werde. In einem konkreten Fall war es bei einer Nachwahl in Dresden zur Bundestagswahl 2005 zu einer Situation gekommen, in der eine höhere Zahl an Stimmen weniger Sitze für die CDU bedeutet hätte.
Dies hing mit dem komplizierten Zusammenwirken von Direktmandaten und Zweitstimmen, und damit indirekt mit der Praxis von Überhangmandaten (mehr zu "Überhangmandaten" hier), zusammen. Mit dem Gesetzentwurf wollten die Grünen das negative Stimmgewicht abschaffen, indem die Direktmandate auf das Listenergebnis einer Partei bereits auf Bundesebene angerechnet wird und nicht, wie heute, erst auf der Landesebene. Dadurch sollten alle Direktmandate, die eine Partei erzielt hat und die bislang zu Überhangmandaten führten, mit dem Gesamtergebnis der Partei verrechnet werden. Überhangmandate hätten so beseitigt werden können.
Obwohl neben Grünen und Linkspartei auch die SPD für eine Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 war, fand der Grünen-Antrag im Bundestag keine Mehrheit. Mit Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU/CSU, die eine Änderung des Wahlrechts vor der Wahl ablehnte, stimmten die Sozialdemokraten mehrheitlich mit "Nein".
Weiterführende Links:
Antrag der Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drs. 16/11885) (pdf)