Mindestlohn für sechs weitere Branchen

Nach jahrelangem Streit haben SPD und Union die Auseinandersetzung um den Mindestlohn beigelegt. Mit der Koalitionsmehrheit beschloss der Bundestag die Aufnahme von sechs weiteren Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Zahlreiche Abgeordnete der Union stimmten ebenso wie FDP und Linkspartei gegen den Antrag.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
397
Dagegen gestimmt
108
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.

Für folgende sechs Branchen soll künftig ein Mindestlohn gelten: Pflegedienste, Abfallwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Großwäschereien, Weiterbildung und Bergbau-Spezialdienste. Diese Wirtschaftszweige haben bereits die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, eine Voraussetzung für den Mindestlohn, beantragt. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in Branchen mit hoher Tarifbindung bestehende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen.

Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag zusätzlich das "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. Darin ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen. Nicht betroffen von der geplanten Neuregelung ist die Branche der Zeitarbeiter. Ihre Aufnahme in das Entsendegesetz war nicht konsensfähig in der Regierungskoalition. Nun soll ein anderer Weg beschritten werden: Das Bundeskabinett soll künftig über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen, mit der die Tarifautonomie gewahrt wird. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll zügig auf den Weg gebracht werden. Linke und Grüne lehnen einen branchenbezogenen Mindestlohn ab und plädieren stattdessen für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns.

Die jetzige Regelung führe zu einem "Flickenteppich". Die FDP lehnt Mindestlöhne insgesamt ab. Insbesondere in Zeiten schwerer Rezession würden sich diese negativ auswirken. Um die Ausweitung der Mindestlöhne hatten Union und SPD monatelang gestritten. Stimmt auch der Bundesrat im Februar zu, unterliegen mehr als drei Millionen Beschäftigte einem Mindestlohn.

Weiterführende Links:

"Arbeitnehmer-Entsendegesetz" (pdf)