In dem Antrag bemängeln SPD und Grüne, dass nach dem 8. Rundfunkstaatsvertrag von April 2005 die Anzahl der Befreiungen der Rundfunkgebühr deutlich gesunken sei. Viele Menschen, die vorher wegen geringen Einkommens von der Rundfunkgebühr befreit waren, seien nach der neuen Reglung verpflicht, Gebühren zu zahlen, obwohl sich ihre Einkommenssituation keinesfalls verbessert habe.
In einem 9. Staatsvertrag von Juni 2009 haben die Ministerpräsidenten vereinzelte Ergänzungen bei der Gebührenbefreiung vorgenommen. Diese sind nach Ansicht der beiden Oppositionsfraktionen jedoch noch nicht weitreichend genug. In ihrem Antrag fordern sie die Landesregierung auf, im Zuge der Verhandlungen eines 10. Rundfunkstaatsvertrages auch folgende Personengruppen bei der Befreiung der Rundfunkgebühr zu berücksichtigen:
Beziehende von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen gemäß § 22 SGB II
Personen, die die in § 6 Absatz 1 Ziffern 1-5 genannten Leistungen nicht erhalten und ihr Einkommen die Bedürftigkeitsgrenzen bis zur Höhe der jeweils geltenden monatlichen Rundfunkgebühr überschreitet
Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres
Befreiung auch dann, wenn nach § 24 SGB II befristete Zuschläge bis zur Höhe der jeweils geltenden monatlichen Rundfunkgebühren bezahlt werden
Zudem solle am Prinzip der Bedarfsermittlung durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs festgehalten werden.
Begründet wird der Antrag u.a. mit Berechnungen, wonach Personen, die aufgrund von Zuschlägen oder sonstigen Leistungen nicht von der Gebühr befreit sind, nach Zahlung der Gebühr weniger Geld zur Verfügung hätten als wenn sie diese Zuschläge nicht erhalten würden.
________________
Weiterführender Link:
Antrag: Befreiung von der Rundfunkgebühr für Geringverdienende erleichtern (Drs. 14/4346)