Durch den Emissionshandel innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten soll das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel einer Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden.
Der beschlossene Gesetzentwurf regelt, wie viele Zertifikate den vom Emissionshandel betroffenen Konzernen zugeteilt werden. Emitiert ein Unternehmen mehr Schadstoffe, muss es Emissionsrechte hinzukaufen. Umgekehrt kann ein Unternehmen, dass weniger CO2 ausstößt als festgeschrieben, seine überschüssigen Zertifikate verkaufen. Dadurch soll ein Anreiz zur Emissionseinsparung durch modernere Kraftwerke geschaffen werden.
Künftig sollen in Deutschland nur noch 453,1 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr ausgestoßen werden können, das wären 57 Mio. Tonnen weniger als in der ersten Handelsperiode von CO2-Emissionen zwischen 2005 und 2007. Erstmals sollen die Konzerne für einen Teil der Zertifikate bezahlen: Etwa neun Prozent der Rechte müssen erworben werden. Bislang waren sämtliche Verschmutzungsrechte kostenlos verteilt worden. Mit den Erlösen, die in den Etat des Bundesumweltministers fließen, sollen Klimaschutzprojekte gefördert werden.