Kern der Reform ist die Verringerung der Körperschaftssteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent. Dadurch werden Unternehmensgewinne künftig nur noch mit 29,83 Prozent anstatt wie bisher mit 38,65 Prozent belastet. Gleichzeitig sollen bislang legale Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Mit einer sog. Zinsschranke soll verhindert werden, dass in Deutschland erwirtschaftete Erträge ins Ausland transferiert werden und so dem deutschen Fiskus verloren gehen. CDU, CSU und SPD versprechen sich durch die Unternehmenssteuerreform positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Zwar würden zunächst Mindereinnahmen von jährlich etwa 5 Mrd. Euro anfallen, aber schon mittelfristig lägen die Einnahmen der Körperschaft- und der Gewerbesteuer über dem derzeitigen Niveau, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dem liegt u.a. die Annahme zugrunde, dass als Folge der Unternehmensentlastung künftig mehr in- und ausländische Unternehmen in Deutschland Steuern zahlen. Nach der Zustimmung des Bundesrates tritt die Unternehmenssteuerreform Anfang 2008 in Kraft. Abgeordnete der SPD hatten im Vorfeld darauf gedrungen, die Unternehmenssteuerreform mit der Reform der Erbschaftssteuer zu verknüpfen. Danach sollen Groß-Erben in Zukunft höher besteuert werden.
Kritik an der Unternehmenssteuerreform kommt von den Oppositionsparteien. Die Linke kritisiert vor allem die milliardenschwere Entlastung der Unternehmen. Seitens der FDP werden Nachteile für den Mittelstand befürchtet. Laut Bündnis 90/Die Grünen sei die Entlastung nicht solide finanziert. Außerdem werde das Steuerrecht bürokratischer und komplizierter.
Weiterführende Links zur Unternehmenssteuerreform (PDF-Format)
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Die Beschlussempfehlung des Ausschusses (Drs. 16/5452) enthält die endgültige Fassung des Gesetzes, auf dessen Grundlage die Unternehmenssteuerreform vom Bundestag beschlossen wurde.)
Antrag Fraktion Die Linke: (Drs. 16/5249) abgelehnt
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: (Drs. 16/4855) abgelehnt