Kernpunkte: Reform der Lernmittel Beschaffung, Rauchverbot an Schulen, Zusammenlegung von Schulen.
Reform der Lernmittel-Beschaffung
Ab dem Schuljahr 2005/06 beschaffen sich Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler schulische Lernmittel selbst. Die Bücher und weiteren Lernmittel werden entweder in den Buchläden gekauft – oder in der Schule gegen Gebühr auf ein Jahr entliehen.
Die Kostenbeteiligung der Eltern an den Lernmitteln beträgt max. EUR 50,-- in der Grundschule, max. EUR 80,-- in der Sekundarstufe I sowie max. EUR 100,-- in der Sekundarstufe II pro Schuljahr. Es besteht für Eltern die Möglichkeit, Schulbücher entweder zu mieten oder zu kaufen. Den tatsächlichen Kostenanteil soll ein in jeder Schule zu bildender Lernmittelausschuss ermitteln. Härtefallregelungen sind vorgesehen.
Weitere Informationen zu der Reform auf den Seiten der Behörde für Bildung und Sport.
Rauchverbot an Schulen
Mit Beginn des Schuljahres 2005 wird das Rauchen an Hamburger Schulen verboten sein. Dies betrifft sowohl die SchülerInnen als auch das pädagogische und nichtpädagogische Personal.
Zusammenlegung von Schulen
Künftig sollen Grundschulen regionale Anmeldeverbünde bilden, um die angestrebte Zweizügigkeit zu erreichen. Weiterhin ist für die Beobachtungsstufe Haupt- und Realschule ebenfalls Zweizügigkeit anzustreben. Die Haupt- und Realschule ab Klasse 7, das achtstufige Gymnasium, das Aufbaugymnasium und die integrierte Gesamtschule ohne Sekundarstufe II soll mindestens dreizügig und die integrierte Gesamtschule mit Sekundarstufe II sowie die kooperative Gesamtschule mindestens vierzügig geführt werden.
Das Gesetz wurde mit der CDU Mehrheit am 13.04.2005 in erster Lesung beschlossen. Die zweite Lesung war am 27.04.2005. Martina Gregersen konnte aus Krankheitsgründen bei dieser Abstimmung nicht anwesend sein.
Die Position der SPD finden Sie auf www.spdfraktion-hamburg.de