Vertrauensfrage des Bundeskanzlers

Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz bereits am 11. Dezember 2024 die sogenannte Vertrauensfrage beantragt hatte, wurde nun auch im Bundestag über den entsprechenden Antrag abgestimmt. Da die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen verweigert hat, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag nun innerhalb von 21 Tagen auflösen. Im Falle einer angeordneten Auflösung des Bundestages bleibt das bisherige Parlament bis zu den vorgezogenen Neuwahlen jedoch bestehen und kann weiterhin Gesetze beschließen. Auch seine Gremien wie etwa Untersuchungsausschüsse bestehen bis zum Ende der Wahlperiode fort. Für Neuwahlen gilt eine Maximalfrist von 60 Tagen nach der Auflösung, der 23. Februar 2025 wurde als Termin für Neuwahlen vorgeschlagen. Alternativen zu der Auflösung des Bundestages wären zum Beispiel eine Minderheitsregierung oder der Rücktritt des Bundeskanzlers. 

Der Antrag des Kanzlers wurde mit 394 Stimmen abgelehnt. 207 Abgeordnete stimmten dafür, es gab 116 Enthaltungen.

 

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Dafür gestimmt
207
Dagegen gestimmt
394
Enthalten
116
Nicht beteiligt
16
Abstimmungsverhalten von insgesamt 733 Abgeordneten.