Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Im Bundestag wurde namentlich über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes abgestimmt. Schwangere sollen demnach zukünftig besser vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen geschützt werden, die vermehrt vor Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auftreten. Sowohl die Belästigung der Schwangeren als auch die Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen sollen laut Gesetzentwurf in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich verboten werden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Vorgaben zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen zu ändern, sodass auch die Länder eine umfangreichere Datenlage zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erhalten.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Darin wird die Annahme des Entwurfes in geänderter Fassung empfohlen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes wurde mit 381 Stimmen angenommen. 169 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
381
Dagegen gestimmt
169
Enthalten
0
Nicht beteiligt
183
Abstimmungsverhalten von insgesamt 733 Abgeordneten.