Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht" die Erreichung der Klimaschutzziele vorantreiben. So sollen beispielsweise Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, um Windkraftenergieanlagen zukünftig schneller zu bauen. Zudem sollen die Genehmigungsfristen durch Behörden nicht unbeschränkt verlängert werden können. Außerdem soll "Klima" als konkretes Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen werden, um eine sicherere Rechtsgrundlage zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem einzelne EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt, wie z.B. die Beteiligung der Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der die Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung empfohlen wird. Die Änderungen enthielten beispielsweise Erleichterungen im Genehmigungsverfahren auch für weitere Industrieanlagen, v.a. im Bereich der Erneuerbaren Energien. 

Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung des Umweltausschuss von den Abgeordneten mit 377 Ja-Stimmen gegen 257 Nein-Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen

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Dafür gestimmt
377
Dagegen gestimmt
257
Enthalten
9
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 732 Abgeordneten.