Keine Ab­schaf­fung des Solidaritäts­zuschlags

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur namentlichen Abstimmung vorgelegt, in welchem die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert wird. Laut Antrag sei der Solidaritätszuschlag 1995 eingeführt worden, um den Bund bei der Finanzierung des "Aufbaus Ost" zu entlasten, nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31.12.2019 fehle es dem Zuschlag allerdings an verfassungsrechtlicher Legitimation. Die AfD-Fraktion fordert außerdem, in einem weiteren Schritt die Abgabenlast für Arbeitnehmer:innen und die Steuersätze für Unternehmen im Zuge einer umfangreichen Steuerreform zu senken und so insgesamt international wettbewerbsfähiger zu machen.

In einer entsprechenden Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss die Ablehnung des Antrags. 

Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Sie wurde mit 537 Stimmen angenommen. 62 Abgeordnete stimmten dagegen und somit für den Antrag der AfD zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
537
Dagegen gestimmt
62
Enthalten
0
Nicht beteiligt
133
Abstimmungsverhalten von insgesamt 732 Abgeordneten.