Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen und Tätigkeitsverbote verhindern
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung erneut dazu auf, sich auf Bundesebene für die Aufhebung der im Dezember 2021 eingeführten einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. Das durch die Bundesregierung erlassene Gesetz sieht vor, dass die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätigen Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine COVID-19-Impfung besitzen müssen. Seit dem 15.03.2022 ist die Übergangsfrist abgelaufen und es können Betretungsverbote in Einrichtungen ausgesprochen werden. Die AfD-Fraktion fordert bis zur Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Möglichkeiten gegenüber den kommunalen Gesundheitsämtern zu nutzen, keine Betretungsverbote auszusprechen.
Der Antrag wurden mit 62 Stimmen abgelehnt, 35 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab eine Enthaltung von Stephan Mayer (CDU).